@ Walter: Danke für die Ergänzung und sorry, dass ich Dir die Formulierung "Eklat" unterstellt habe, das Wort stammt in der Tat nicht von Dir.
@ BerndF: Die von Dir zitierte Informationsplicht setzt eine Strafe voraus, die mit einer Sperre verbunden ist. Das sind die im Strafkat geregelten Fälle der Ziff 5 (1) Stufe 4 und (3) - (7). Die dort genannten Fälle liegen ersichtlich nicht vor, sodass auch Ziff. 5 (8) nicht greift. Hinzu kommt, dass die in Ziff. 5 zur Sperre führende Informationspflicht erkennbar ein Fehlverhalten während eines Turniers voraussetzt, nicht aber einen bloßen Verstoß gegen vereinsintene Verpflichtungen.
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