Da gebe ich Dir nur bedingt Recht: Selbstverständlich kann ein Verein die Mitgliedschaft eines Mitgliedes kündigen, wenn hierzu die satzungsgemäßen Voraussetzungen des Vereins erfüllt sind. Das hat dann selbstredend die Folge, dass das betreffende Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen ist mit der weiteren Folge, dass die Spielberechtigung erlischt. Mit anderen Worten: Der Vereinsausschluss setzt eine Kündigung und damit Beendigung des Mitgliederstatus`voraus.
|