Zitat:
Zitat von Uwe Braun
Mit anderen Worten: Der Vereinsausschluss setzt eine Kündigung und damit Beendigung des Mitgliederstatus`voraus.
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Nein Uwe, umgekehrt wird ein Schuh daraus. Das Mitgliedsverhältnis ist beendet, wenn ein Ausschlussverfahren oder eine Kündigung (je nachdem, was die Vereinssatzung hierzu aussagt) rechtskräftig ist. Natürlich kann der Ausschluss oder die Kündigung auch zu einem bestimmten Stichtag ausgesprochen werden, aber das sind alles Details, die jede Satzung individuell regeln kann, und wir beide wissen nicht, was in der Harrisleer Satzung steht.