Bei all der "Freude" über diese doch sehr schnell herbeigeführten Regeländerungen sollte man diesen Paragaphen. aus der S2, nämlich 27 Punkt. (2) vieleicht mal so abändern das eine so umfangreiche Abänderung auf dem Weg WMF nicht mehr möglich sein sollte.Bei einzelnen Regel ist das sicher was anderes, aber hier ist ein Ordnungswerk in vielen Punkten grundlegend geändert worden
27. Schlussbestimmungen
(1) Die einheitliche Auslegung der Sportordnung samt Zusatz- und Durchführungsbestimmungen soll die Sportwartevollversammlung
des DMV sicherstellen. Sie hat in Zweifelsfällen zu entscheiden. Die Entscheidungen sind zu veröffentlichen
und beim DMV und den Verbandssportwarten zu sammeln.
(2) WMF-Beschlüsse treten im DMV grundsätzlich am 01.01. nach Beschlussfassung durch die WMF in Kraft, es sei denn,
der Sportausschuss des DMV widerspricht dem Inkrafttreten. In diesem Fall entscheidet die nächste Sportwartevollversammlung
über diesen Beschluss endgültig.
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Wenn man sich selber nicht schlau macht wird mans nimmer.
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