frage
die habe ich jetzt aber mal.
die anlage in celle ( halle ) ist aufgrund der nicht normgerechten bahn -geradschlag mit zielkreisfenster- eine mos anlage, für die gilt dann auch keine weitere normungsbestimmung ?
das würde bedeuten, dass eine einzige nicht genormte bahn auf der anlage alle normungsbestimmungen aufhebt.
dann hieße das, dass ich alle andern bahnen nicht normungsgerecht mit grenzlinien , ablegelinien usw ausstatten brauch ?
oder sind auf einer mos anlage, alle bahnen, die eigentlich einer normbahn entsprechen auch wie eine solche zu behandeln ?
wichtig hierbei die trennung der begriffe anlage und bahn.
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