Zitat:
Zitat von bärliner
Das mit dem Hausrecht hat Maike auch richtig dargestellt. Wenn du mit einem Verein oder Verband einen Nutzungsvertrag abschließt, gibst du für die vereinbarte Dauer auch gewisse Rechte ab. Allerdings steht dann der Nutzer auch in der Haftung für evtl. Schäden, die in der Nutzungszeit entstehen.
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Sofern es den Spielbetrieb angeht, haben die Schiedsrichter und der Oberschiedsrichter die Möglichkeit der Disqualifikation und des Platzverweises >
siehe
INTERNATIONALE SPIELREGELN /
18. Strafen
(8): Ein disqualifizierter Spieler muss die Turnieranlage unverzüglich verlassen.
Außerhalb des Spielbetriebes ist der Veranstalter für die Ordnung zuständig,
vertreten durch den Turnierleiter.
Somit hätte diese Person dann das Recht, jemanden des Platzes zu verweisen oder ggf. die behördlichen Ordnungskräfte zu kontaktieren.
So habe ich es gelesen, so habe ich es verstanden!