Wie auch immer man den ominösen Passus der Sportordnung zum Kategorienwechsel auslegen mag, eines kann dabei keinesfalls das Ergebnis sein: dass nämlich am ersten Spieltag eines saisonumspannenden Mannschaftswettbewerbes andere Richtlinien der Aufstellung der beteiligten Mannschaften gelten als am letzten Spieltag.
Würde die Lesart des DMV-Sportwarts und seiner Claqueure zutreffen, wären bestimmte Spieler der beteiligten Mannschaften an den ersten beiden Spieltagen sozusagen "gesperrt" (aus Gründen, die niemand zu vertreten hat, insbesondere nicht die betroffenen Vereine) und dürften erst ab einem mehr oder weniger willkürlich gesetzten Termin (hier: 01.01. des Folgejahres) eingesetzt werden. Gelten allgemeine sportliche Gesetze auch im Bereich des DMV, ist hierin eine nicht hinnehmbare Diskriminierung solcher Mannschaften an den ersten zwei der sechs Saisonspieltage zu sehen, welche Spieler vom Übergang Jugend/Erwachsene haben, eine Diskriminierung gegenüber denjenigen Mannschaften, deren Spieler an den "richtigen" Tagen im Jahr Geburtstag haben.
In meinen Augen gibt es zwei Möglichkeiten einer sportgerechten Regelung: entweder Möglichkeit des Einsatzes der "Übergänger" vom ersten bis zum letzten Spieltag einer Saison (so war es nach den Aussagen vieler kompetenter Sportfreunde vom DMV mit Sicherheit auch gedacht), oder kein Einsatz der "Übergänger" an irgendeinem der Spieltage. Alles andere ist nicht im Sinne des Sports, und ich wünsche der nächsten sich mit dem Fall befassenden offiziellen Versammlung genügend Weisheit, fragwürdige Alleingänge und die zugehörigen Einzelpersonen in die Schranken zu weisen.
Und noch etwas zu der im Raum schwebenden Frage, ob im Falle der Widersprüchlichkeit die DMV-Sportordnung oder aber Anweisungen des DMV-Sportwarts an die Vereine oder gar unkommentierte Veröffentlichungen auf der DMV-Homepage maßgeblich seien: der Rechtsausschuss hat, sofern es tatsächlich zu einem Rechtsstreit kommen sollte, auf das zu hören, was von der Gesamtheit der Landesverbandsvertretungen verbindlich beschlossen wurde. Von Funktionären ins Leben gerufene rechtswirksame "Durchführungsverordnungen" analog der in der Europäischen Union so beliebten Duchführungsverordnungen der Kommission gibt es im Minigolfsport nicht.
Geändert von DiStefano (30.09.2008 um 17:16 Uhr).
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