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Zitat von DiStefano
[...] der Rechtsausschuss hat, sofern es tatsächlich zu einem Rechtsstreit kommen sollte, auf das zu hören, was von der Gesamtheit der Landesverbandsvertretungen verbindlich beschlossen wurde. Von Funktionären ins Leben gerufene rechtswirksame "Durchführungsverordnungen" analog der in der Europäischen Union so beliebten Duchführungsverordnungen der Kommission gibt es im Minigolfsport nicht.
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Zitat von pinkydiver
Es stellt sich vorallem die Frage, mit welcher Rechtsgrundlage der DMV Sportwart sich über die aktuell gültige Sportordnung und Beschlüsse (sie Beitrag von TG #60) eigenmächtig hinweg setzen darf und Interpretation desgleichen verbreiten darf, die dann neues gültiges Recht sein sollen ????
DC
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Ich stimme DiStefano in vollem Umfang zu, denke aber, daß es zu keinem Verfahren vor dem Rechtsausschuß kommt, da zuvor spätestens der Sportausschuß die Position des DMV-Sportwarts kippen wird.
Tja, mit welcher Rechtsgrundlage...? Zudem ist es nicht das erste mal, daß der DMV-Sportwart so handelt.