Forum

Newsletter

Bitte melden Sie sich bei unserem Newsletter an.
Email:
anmelden
abmelden
 

Artikelsuche

Geben Sie einen Suchbegriff ein



ebiz-consult - Die PHP Profis

Zurück   Minigolf-Welt > Minigolf-Forum (seit 1996) > Bahnengolf-Forum > Kleine Regelkunde

Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 24.07.2012, 18:47
Nicole Nicole ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Kiel
Beiträge: 502
Standard Werbung auf der Mannschaftskleidung

Laut den internationalen Spielregeln S1gilt folgendes:

6. Werbung
(1) Während des offiziellen Trainings und des Wettkampfes ist Werbung auf der Sportkleidung (Trikots, Hemden, Trainingsanzüge,
Pullover oder ähnliches) und auf Balltaschen/-koffern unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
- Auf der Seite der Sportkleidung (Brust, Rücken, Arm), auf dem die Zugehörigkeit zu einem Minigolfverein oder –verband erkennbar ist, ist keine Werbung erlaubt.
- Tabak-, Alkohol- und jede anstößige Werbung ist unter allen Umständen verboten.
(2) Werbung ist nur erlaubt, sofern sie mannschaftseinheitlich getragen wird.
(3) Startnummernwerbung fällt nicht unter diese Bestimmungen. Die Spieler/innen sind verpflichtet, Startnummern mit Werbung
zu tragen, wenn der Veranstalter diesem zugestimmt hat.

Nun zum Fall:
Ein Verein hat auf dem Kragen den Namen des Sportgeschäftes stehen, welches die Trikots gesponsert hat bzw. der Verein die Trikots vergünstigt erhalten hat.

Ist dieses zulässig, wenn auf dem Rücken der Vereinsname steht? Gehört der Kragen zum "Rücken"? Es ist oben nicht definiert, ob dort Werbung stehen darf oder nicht und ob es vorne auf dem Kragen dann sein muss, wenn hinten der Vereinsname steht.

Und bevor jetzt wieder irgendwo gejammert wird: ich möchte diesen "Fall" geklärt haben, damit alle dann beruhigt sind und wieder schlafen können und wir alle wieder etwas schlauer sind

Danke vorab für Aufklärung.
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 24.07.2012, 19:08
Benutzerbild von turboprinzessin
turboprinzessin turboprinzessin ist offline
Teenager
 
Registriert seit: 20.07.2010
Ort: Ortenau-Kreis
Beiträge: 114
Standard

Das hier so was immer breit getreten werden muß??? **kopfschüttel**

Damit stößte doch die Regelpedanten und Sesselpupser erst recht drauf.

Wo kein Kläger ist, ist kein Richter. Wer sich über sowas aufregt, sollte sich mal untersuchen lassen !!!
__________________
600 PS im VW Golf - einfach nur geil !!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 24.07.2012, 19:27
Nicole Nicole ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Kiel
Beiträge: 502
Standard

Ich sagte ja, ich rege mich nicht darüber auf. Ich versuche es nur zu klären.
Es ist halt an mich heran getragen worden.....
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 24.07.2012, 21:38
Benutzerbild von ReDiMa
ReDiMa ReDiMa ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 27.11.2006
Beiträge: 2.568
Standard

Zitat:
Zitat von Nicole Beitrag anzeigen
Laut den internationalen Spielregeln S1gilt folgendes:

6. Werbung
(1) Während des offiziellen Trainings und des Wettkampfes ist Werbung auf der Sportkleidung (Trikots, Hemden, Trainingsanzüge,
Pullover oder ähnliches) und auf Balltaschen/-koffern unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
- Auf der Seite der Sportkleidung (Brust, Rücken, Arm), auf dem die Zugehörigkeit zu einem Minigolfverein oder –verband erkennbar ist, ist keine Werbung erlaubt.
- Tabak-, Alkohol- und jede anstößige Werbung ist unter allen Umständen verboten.
(2) Werbung ist nur erlaubt, sofern sie mannschaftseinheitlich getragen wird.
(3) Startnummernwerbung fällt nicht unter diese Bestimmungen. Die Spieler/innen sind verpflichtet, Startnummern mit Werbung
zu tragen, wenn der Veranstalter diesem zugestimmt hat.

Nun zum Fall:
Ein Verein hat auf dem Kragen den Namen des Sportgeschäftes stehen, welches die Trikots gesponsert hat bzw. der Verein die Trikots vergünstigt erhalten hat.

Ist dieses zulässig, wenn auf dem Rücken der Vereinsname steht? Gehört der Kragen zum "Rücken"? Es ist oben nicht definiert, ob dort Werbung stehen darf oder nicht und ob es vorne auf dem Kragen dann sein muss, wenn hinten der Vereinsname steht.

Und bevor jetzt wieder irgendwo gejammert wird: ich möchte diesen "Fall" geklärt haben, damit alle dann beruhigt sind und wieder schlafen können und wir alle wieder etwas schlauer sind

Danke vorab für Aufklärung.
Dann frag doch einfach beim DMV nach !?

Nach Deiner Definition müßte ja dann der Ärmel zum Brustbereich gehören :-D

Kragen ist Kragen und Rücken ist Rücken. So langsam komme ich mir hier wie in Absurdistan vor !!
__________________
Ab und an dreh ich mich rum - nur um zu schauen, wer mir alles am ***** vorbei geht ;-)
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 24.07.2012, 22:05
Benutzerbild von michens
michens michens ist offline
Revoluzzer
 
Registriert seit: 29.11.2006
Beiträge: 391
Standard

Wie siehts denn mit Werbung auf Bällen aus?

Nun aber flott wieder weg mit mir ins Sommerloch. ;-)
__________________
Ich mache keine rechtschreibfehler, ich bin Euch nur mindestens 4 Reformen voraus.
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 24.07.2012, 22:40
Benutzerbild von ReDiMa
ReDiMa ReDiMa ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 27.11.2006
Beiträge: 2.568
Standard

Zitat:
Zitat von michens Beitrag anzeigen
Wie siehts denn mit Werbung auf Bällen aus?

Nun aber flott wieder weg mit mir ins Sommerloch. ;-)
Der war Gut ;-)
__________________
Ab und an dreh ich mich rum - nur um zu schauen, wer mir alles am ***** vorbei geht ;-)
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 24.07.2012, 23:18
Nicole Nicole ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Kiel
Beiträge: 502
Standard

Ich weise nochmal daraufhin, dass nicht ich diejenige bin, die diesen Eigentlichen Sein ins Rollen gebracht hat und nicht ich Diejenige bin, die diese genaue Definition haben will. Es gehen nur in manchen Dingen die Meinungen auseinander. Ich persönlich finde es nicht schlimm, wenn auf dem Kragen die Firma draufsteht, wo die Hemden herkommen.

Gerne kann der Thread hier gelöscht werden, man bekommt in diesem Forum sowIeso keine vernünftigen Antworten mehr.

So far....
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 25.07.2012, 00:01
Benutzerbild von michens
michens michens ist offline
Revoluzzer
 
Registriert seit: 29.11.2006
Beiträge: 391
Standard

Nicole das hast Du bereits hinreichend erklärt.
Ich sehe das Problem hinsichtlich verbindlichen Antworten in Foren nicht als Auwi-Problem, sondern als generelles Problem von Foren.
Wenige kennen die Regeln ausreichend und können eine "rechtssichere" Auslegung bieten. Im Regelfall erhältst Du Halbwissen und Ratespielchen.
Sehr grobe Schnitzer und lustige Ideen entstehen z.B. auch in Foren zur Problematik von Softwarelizenzierungen, da ist das was hier oft zu lesen steht noch harmlos.

Meine etwas flappsige Frage zur Werbung auf Bällen hat auch einen Hintergrund, wie ist es denn z.B. mit Bällen, auf denen das Logo eines Autohauses aufgedruckt ist?
__________________
Ich mache keine rechtschreibfehler, ich bin Euch nur mindestens 4 Reformen voraus.
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

vB Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Gehe zu

 


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 06:12 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.6.3 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.

mein-auwi.de (c) 2021 IMPRESSUM     Design & Entwicklung von ebiz-consult.de powered by Marktplatzsoftware