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Forum
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Dies & Das Hier kann über aktuelle Ereignisse diskutiert werden oder über Dinge, die ansonsten interessieren. Jeder kann Diskussionen eröffnen oder sich daran beteiligen. Privatgespräche bitte ausschließlich im 'Stammtisch' führen. |
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22.01.2007, 20:10
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Karla Kolumna
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Registriert seit: 02.01.2007
Beiträge: 40
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Brigitte Mohnhaupt: 3x lebenslang und trotzdem bald frei?
Nach 24 Jahren Haft
RAF-Terroristin Mohnhaupt soll freikommen
Die einstige Terroristin der Roten Armee Fraktion (RAF), Brigitte Mohnhaupt, hat gute Chancen auf eine baldige Haftentlassung. In einer Anhörung beantragte die Bundesanwaltschaft am Montag, deren Reststrafe zur Bewährung auszusetzen.
Mohnhaupt zog mit ihren Terrorkumpanen von der "Roten Armee Fraktion" eine blutige Spur durch Deutschland. Die Mordliste war lang (Buback, Schleyer, Ponto u.a.), und eigentlich sollte die Mörderin 3x lebenslang einsitzen. Die jetzt angekündigte vorzeitige Entlassung aus der Haft löste bei der Witwe des ermordeten ehemaligen Arbeitgeber-Präsidenten Hanns-Martin Schleyer blankes Entsetzen aus.
Bleibt die Frage, was die Bundesanwaltschaft und alle, die mit dieser Entscheidung zu tun haben, sich und anderen beweisen wollen.
Der Geschäftsführer der Grünen-Fraktion im Bundestag, Volker Beck, meinte, ,,ein Gnadenakt wäre eine humanitäre Geste, ein Signal der Versöhnung, das nach deutlich mehr als 20 Jahren Gefängnis angemessen ist‘‘.
Wo war die Humanität der Täter den Opfern gegenüber? Wieso verschweigen die Inhaftierten heute noch den Namen des Mörders des Generalbundesanwalts Siegfried Buback? Wäre ja auch eine kleine Geste der Versöhnung, wenn Sohn Buback hier mal Klarheit hätte.
Mißt Justitia wieder mal mit zweierlei Maß?
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23.01.2007, 08:44
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Moderator Dies & Das
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Registriert seit: 25.11.2006
Ort: Kreis EU (Euskirchen)
Beiträge: 139
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Begnadigung ist keine Vergebung
Bei aller Verachtung, die ich für die Taten dieser Verbrecher empfinde, (RAF klingt doch so, wie eine Partei oder eine Interessengruppe, nein: es waren und sind "Verbrecher") so ist es einer Demokratie und einer aufgeklärten, freien Gesellschaft würdig, irgendwann einmal einen "Schlußstrich" unter das Strafverfahren zu ziehen. Betrafung durch die dafür eingerichteten Organe der Gesellschaft soll und darf keine "ewige Rache" sein. Die Taten werden doch dadurch weder gerechtfertigt noch entschuldigt.
Eine Begnadigung hätte ich mir auch seinerzeit für R. Hess, der als einziger Spandau "bevölkerte", gewünscht; unabhängig von dem, was er getan hat.
Also ist es rechtens (ob es "gerecht" ist, darüber kann man streiten): Entlassung aus der Haft für B. Mohnhaupt und auch Begnadigung für C. Klar !!!
... es muß ja nicht unbedingt später auch eine Straße nach ihnen benannt werden ...
Geändert von EU_Golfer (23.01.2007 um 09:47 Uhr).
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23.01.2007, 09:59
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Wunschtitel möglich
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Registriert seit: 30.11.2006
Ort: Frankfurt/M.
Beiträge: 1.607
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siehe Eu-Go!
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Das Einzige, worüber sich in diesem Zusammenhang eventuell noch diskutieren ließe ist "3 x lebenslänglich".
Es sollte sich mittlerweile auch unter nicht gerade unintelligenten Juristen herumgesprochen haben, dass -jedenfalls nach bisherigem Erkenntnisstand- jeder Mensch im hiesigen Dasein lediglich über ein Leben verfügt. Aber das ist wohl ein anderes Thema.
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SiegNatur !
Geändert von MAXX (23.01.2007 um 10:05 Uhr).
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23.01.2007, 10:24
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Moderator Dies & Das
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Registriert seit: 25.11.2006
Ort: Kreis EU (Euskirchen)
Beiträge: 139
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Zitat:
Zitat von MAXX
Das Einzige, worüber sich in diesem Zusammenhang eventuell noch diskutieren ließe ist "3 x lebenslänglich".
Es sollte sich mittlerweile auch unter nicht gerade unintelligenten Juristen herumgesprochen haben, dass -jedenfalls nach bisherigem Erkenntnisstand- jeder Mensch im hiesigen Dasein lediglich über ein Leben verfügt. Aber das ist wohl ein anderes Thema.
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... ein kluger Bursche, der Maxx ...
... damit sollte damals die "Schwere der Schuld" (wie es heute heißt) zum Ausdruck gebracht und gegebenenfalls eine vorzeitige Entlassung oder Begnadigung verhindert werden. ...
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... Ich will in keinem Haufen raufen; laß mich mit keinem Verein ein ... (Reinhard Mey)
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23.01.2007, 22:45
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 28.11.2006
Ort: Bad Mergentheim
Beiträge: 2.679
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Lebenslänglich bedeutet im Normalfall 15 Jahre. Wenn jemand 3x lebenslänglich bekommen hat ,steckte schon die Absicht dahinter, eine vorzeitige Entlassung auszuschließen. Ich verstehe nicht, daß man diese Überlegungen überhaupt anstellt.
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Man kann nicht immer gewinnen, aber man kann es versuchen
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23.01.2007, 22:56
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Freak
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Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
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Jeder Häftling hat nun mal einen Anspruch auf Begnadigung wenn er über die Hälfte abgesessen hat das ist wohl leider so. Man hätte damals besser lebenslang mit anschliesender Sicherheitsverwahrung geben sollen aber das ist ein anderes Thema,man könnte auch sagen ein Pech wir sind nicht in Amerika denn da brächten wir über so ein Thema nicht zu diskutieren da wären die schon lange nicht mehr.
Vor allen sollte man an die Hinterblieben der Opfer denken die haben mit Sicherheit das noch immer nicht vergessen höchstens verdrängt aber jetzt wird alles nochmal aufgebauscht und das ist sch.... .
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24.01.2007, 11:29
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Wunschtitel möglich
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Registriert seit: 30.11.2006
Ort: Frankfurt/M.
Beiträge: 1.607
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Zitat:
Zitat von Ölofen
Lebenslänglich bedeutet im Normalfall 15 Jahre. Wenn jemand 3x lebenslänglich bekommen hat ,steckte schon die Absicht dahinter, eine vorzeitige Entlassung auszuschließen. Ich verstehe nicht, daß man diese Überlegungen überhaupt anstellt.
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Das kann ich verstehen, dass du das nicht verstehen kannst, denn du hast einiges andere auch nicht verstanden.
Es gibt kein "im Normalfall nach 15 Jahren...."
Lebenslänglich ist und bleibt immer lebenslänglich. Nach 15 Jahren kann auf Antrag des Verurteilten (bzw. seines rechtlichen Vertreters) erstmals darüber entschieden werden, ob die verurteilte Person zur Bewährung (also mit Auflagen) entlassen wird.
Dabei spielen sein Verhalten während der Haftzeit (Befragung der Bediensteten der JVA, bzw. Einsicht in das sog. "Gefangenenbuch"), seine eigenen Aussagen, Gutachten und -was oft übersehen wird: die Gefahr einer Wiederholung der Straftat eine Rolle.
Es gibt genug Lebenslängliche, die diese Kriterien nicht erfüllen und weiter inhaftiert bleiben. ja es gibt sogar welche, die sich in den 15 Jahren so weit von der Aussenwelt entfernt haben, dass sie gar keinen Antrag stellen wollen.
Ein abgelehnter Antrag kann nach drei oder fünf Jahren ( ? ) wiederholt werden.
Das Ganze hat mit einem sog. Gnadengesuch meines Wissens nach nichts zu tun, das ist ein anderer juristischer Vorgang.
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SiegNatur !
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23.01.2007, 10:06
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Graf Zahl
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Registriert seit: 05.12.2006
Ort: bei Berlin
Beiträge: 8.819
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Da stellt sich wieder einmal die Grundfrage nach dem Grundsinn der Justiz. Geht es um
-Prävention (Verhindern neuer Straftaten)
-Resozialisierung
-Abschreckung
-"Rache"
-Opferschutz
Neue Straftaten sind wohl eher nicht zu erwarten. Die Wirkung eines Abschreckungseffekt dürfte inzwischen eher gering anzusiedeln sein. Um den Resozialisierungsprozeß sind es, soweit man das lesen kann, auch recht gut aus. Die damaligen Opfer gibt es in der Form auch nicht mehr.
Bleibt die Frage: Wer hätte noch wirklich etwas Handfestes von einer weiteren Inhaftierung?
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