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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

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  #1  
Alt 10.02.2010, 15:34
Benutzerbild von teckel
teckel teckel ist offline
Halbstarker
 
Registriert seit: 22.12.2006
Beiträge: 266
Standard Betreten der Bahn

Hallo zusammen,

könnte man folgendes Bild als Betreten der Bahn ansehen?


Quelle: www.minigolfnews.com


Ich weiß er freut sich nur über sein Ass, aber drauf is ja eigentlich drauf, oder nicht?
__________________
Was ist eine Signatur? <-- Bitte alle nicht der Definition entsprechenden Signaturen löschen. Danke!!!

Gruß
teckel
E-Mail
PM schicken

Geändert von teckel (22.02.2010 um 15:45 Uhr).
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  #2  
Alt 10.02.2010, 15:55
Laubigw13 Laubigw13 ist offline
Halbstarker
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Grenzach minus Wyhlen
Beiträge: 300
Standard

Also erstens,
kniet er auf der Bahn, was vorallem kleine Menschen eh machen müssen um den Ball aus dem Loch zu Holen.
und zweitens,
wenn du Bilder irgendwo veröffentlichst, wie diese hier, dann mußt du entweder dabei vermerken wo du die Bilder her hast oder du mußt um Erlaubnis fragen.
Da du beides nicht gemacht hast, ist laut DMV Regelwerk mindestens ein Großes E an dich zu verteilen.
Gruß Holger
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  #3  
Alt 12.02.2010, 16:39
Benutzerbild von Pommes
Pommes Pommes ist offline
Halbstarker
 
Registriert seit: 17.04.2007
Ort: Berlin-Wilmersdorf
Beiträge: 312
Standard

Ich sehe ein anderes Problem beim zweiten Foto:
Der Spieler kniet sich auf die Bahn und schreit seine Freude über das As (oder sogar über eine
Super- Runde aus, wenn der Blitz die letzte Bahn ist), bevor der Ball definitiv im Loch sich befindet! > eindeutig zu sehen der Ball vor dem Reinfallen.
Auch wenn die Bahnen in einem neuwertigen Zustand sind und einen stabilen Unterbau haben,
wo Erschütterungen keine oder kaum Auswirkungen haben, so finde ich diese Aktion eher verurteilungswürdig, selbst wenn er sich vorsichtig auf die Bahn herablässt zum Knien.

Die abgebildete Bahn wird schon diese Aktion aushalten, bei altehrwürdigen Bahnen mit schwächerer Konstitution könnte solch eine Aktion Folgen haben > für die Bahn sowie dann für den Spieler.

Und was die Angelegenheit mit der Veröffentlichung des Fotos anbetrifft:
Hierzu gibt es unterschiedliche Meinungen und Rechtsauslegungen.
(Ich hatte mich diesbezüglich auch mal versucht sachkundig zu machen.)
Ich habe die Sachlage so verstanden (ohne jetzt nachzusehen), daß die Quelle eines Fotos bei Veröffentlichungen anzugeben ist. Wenn die Fotos von Teckel selber gemacht wurden, dann hat er in dieser Hinsicht keine Befürchtungen wegen Klage auf Urheberrechte zu haben >
siehe Lichtbildwerk gemäß § 1 Nr. 5 Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Folgendes dank Wikipedia und anderen Internet-Quellen gefunden:
Beim Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht geht es darum, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden.
Sportler während eines Wettkampfes zählen als relative Personen der Zeitgeschichte und dürfen in diesem Zusammenhang fotografiert werden, ohne das eine Einverständniserklärung benötigt wird.
Das heisst, solange die Sportler im Wettkampf sich befinden. Auch Nichtsportler dürfen ohne Einverständniserklärung veröffentlicht werden , wenn sie "Beiwerk" zu einer Veranstaltung sind.
Ein Jurist meinte allerdings, dass bei minderjährigen Sportlern immer der Sorgeberechtigte oder die Sorgeberechtigten einwilligen müssen.
Bei der Verwendung von Sportlerfotos außerhalb der Sportberichterstattung sieht die Sachlage anders aus > siehe [url=http://www.finanztip.de/recht/online/bilder-veroeffentlichung-persoenlichkeitsrecht-sportler.htm[/URL]
Da auch Texte urheberrechtlich geschützt sind, darf ich leider der Verlockung nicht nachkommen und den betreffenden gesamten Text ungefragt einfach hier reinkopieren.
Ich will ihn aber auch nicht umschreiben, daher lest ihn euch selber durch.

Ihr seht, wie aus einer ganz einfachen Regelanfrage ein juristisches Unterfangen werden kann.
Deswegen habe ich auf meinen Foto-Safaris bei den Mannschaftsspieltagen als Regionalliga-Leiter vorher die Anwesenden befragt, wer ggf. per Foto nicht mit einem Spielbericht veröffentlicht werden will.

Hinsichtlich der Rechtssprechung könnte wegen dem einen Foto auch so argumentieren, dass das Bild ja eigentlich ein Beweis für ein sportspezifisches Vergehen sein soll, welches aber nicht benötigt wurde.
Deswegen werden auch so viele Fotos gemacht bei unseren Sportveranstaltungen, wegen der potentiellen Strafverfolgung!
(Die letzten zwei Sätze in diesem Beitrag sind nicht ernst gemeint!)
__________________
SCH......öner Lochrand!
SCHÖNER SCHLAG......zwei kommt!
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  #4  
Alt 12.02.2010, 17:45
Laubigw13 Laubigw13 ist offline
Halbstarker
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Grenzach minus Wyhlen
Beiträge: 300
Standard

Hi Pommes,

die Bahn zieht und ich habe da noch nie einen Ball stehen gesehen.

Die beiden Bilder stammen von unserer Vereinshomepage und stehen bei Minigolfnews.com zur Auswahl als Foto des Jahres.

Gruß Holger
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  #5  
Alt 13.02.2010, 13:04
Benutzerbild von Pommes
Pommes Pommes ist offline
Halbstarker
 
Registriert seit: 17.04.2007
Ort: Berlin-Wilmersdorf
Beiträge: 312
Standard

Hallo Holger,

ich ging auch nicht von der Möglichkeit aus, dass der Ball stehen bleibt.
Auch die Möglichkeit, dass der Ball wieder aus dem Loch rauskommt, dürfte bei der Ballwahl für diesem Schlag wohl nicht passieren.

Aber das war auf nicht Bestand meines vorherigen Beitrages.
__________________
SCH......öner Lochrand!
SCHÖNER SCHLAG......zwei kommt!
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  #6  
Alt 18.02.2010, 23:56
Düsi Düsi ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 13.06.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 719
Standard

Mir wurde beim letzten Hallen Turnier in Celle erklärt, dass man die Bahn nicht Beeinflussen darf, Sprich berühren. (Hatte den Schlägergriff leich hinter dem Loch auf der Bahn, um den Ball zu zeigen wo her hin soll)
Ich hatte glück das der jenige, der mir das erklärt hat, kein Schrie wahr. Sonst wer voll ein E drin gewesen.
__________________
das ist meine Meinug, da zu stehe ich.


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  #7  
Alt 04.08.2015, 11:37
Benutzerbild von allesroger
allesroger allesroger ist offline
Nostalgie-Golfer
 
Registriert seit: 29.11.2006
Beiträge: 4.716
Standard

Er hat die Regeln "gebrochen", braucht aber nicht bestraft zu werden !
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  #8  
Alt 04.08.2015, 11:56
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.396
Standard

Da es schon dieses Thema mit dem passenden Titel gibt, mache ich für meine Frage kein neues auf, zumal Slater in Beitrag #9 einen relevanten Punkt der Spielregeln zitiert hat. Also:
Dürfen die Bahnen einer echten* MOS-Anlage (Adventure Golf o. ä.) betreten werden?
Es sollte so sein, da sonst manche Putts etwas schwierig auszuführen wären. Aber ich finde gerade nicht die Stelle im Regelwerk, die es erlaubt. Kann da jemand weiterhelfen?

*(Daß der DMV als wahrscheinlich einziger Nationalverband Miniaturgolfanlagen, die nicht 100% der Normung entsprechen, MOS zuordnet, konnte ich nie verstehen -- aber das ist ein anderes Thema...)

Geändert von tg (04.08.2015 um 23:58 Uhr).
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  #9  
Alt 06.08.2015, 21:07
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.511
Standard

Das kommt ja wohl auf die MOS (Minigolf ohne Sinn) Anlage an, ist das eine Eternit Anlage weil da irgendein nicht genormtes Feld drauf ist = nein, ist es Adventuregolf dann = ja
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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  #10  
Alt 17.08.2015, 12:36
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.511
Standard

Zitat:
Zitat von tg Beitrag anzeigen
"up"
???????
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