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Dies & Das Hier kann über aktuelle Ereignisse diskutiert werden oder über Dinge, die ansonsten interessieren. Jeder kann Diskussionen eröffnen oder sich daran beteiligen. Privatgespräche bitte ausschließlich im 'Stammtisch' führen.

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  #1  
Alt 13.01.2010, 17:45
Benutzerbild von wate
wate wate ist offline
Mensch
 
Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Kiel
Beiträge: 15.169
Standard Sexgangster frei - wie krank ist unser Rechtssystem?

Im Raum Heinsberg spielt sich derzeit ein unglaublicher Skandal ab. Ein mehrmals verurteilter Kinderschänder, der, nachdem er zuletzt zwei kleine Mädchen zu sadistischen Sexhandlungen gezwungen hatte und 14 Jahre Knast erhielt, nach 2/3-Verbüßung freikam, obwohl ihm ein Gutachter bescheinigte, dass er aller Wahrscheinlichkeit wieder rückfällig werden würde. Der Gutachter stufte den Mann als "höchst gefährlich" ein. Die Gemeinde dort steht Kopf, die Einwohner gingen auf die Barrikaden. Die Staatsanwaltschaft strengte nachträgliche Sicherheitsverwarnung an, als der Triebtäter bei seinem Bruder untergekommen war. Heute wies der Bundesgerichtshof dieses Begehren zurück - der Mann bleibt auf freiem Fuß.
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  #2  
Alt 13.01.2010, 23:19
Benutzerbild von Dark Angel
Dark Angel Dark Angel ist offline
Jäger der Finsternis
 
Registriert seit: 15.12.2008
Ort: berlin
Beiträge: 3.139
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Daumen runter

tja das ist unser deutsches rechtssystem total fürn........
und den dann noch auf freiem fuß setzen muss ich nicht verstehen
__________________
der größte Genuss besteht in der Zufriedenheit mit sich selbst
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  #3  
Alt 14.01.2010, 16:47
Benutzerbild von MAXX
MAXX MAXX ist offline
Wunschtitel möglich
 
Registriert seit: 30.11.2006
Ort: Frankfurt/M.
Beiträge: 1.607
Standard

Tja Leute, der Fehler wurde vor 14 Jahren gemacht, als man versäumte die anschließende Sicherheitsverwahrung zu beantragen bzw. auszusprechen.
Ich kann gar nicht nachvollziehen wie man auf so eine schwachsinnige Idee kommen kann nachträglich das Strafmaß zu erhöhen bzw. verschärfen zu wollen, und damit sogar das Bundesverfassungsgericht zu beschäftigen. Aber so krank ist eben unser Rechtssystem!
Da hat sich vermutlich ein cleverer Rechtsverdreher wieder einige hundert Euro mit der Angst und Stimmungsausnutzung des Normalbürgers verdient.

Bei allem Verständnis für die Empörung: entweder wollen wir einen Rechtsstaat mit all seinen Schwächen und Fehlern oder nicht. Mal "Hü" und mal "Hott" is nich...und das ist auch gut so.
Das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit begründet sich u.a. auch auf dessen Verlässlichkeit und Berechenbarkeit; alles andere wäre Willkür oder Rechtsbeugung.
__________________
SiegNatur !
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  #4  
Alt 14.01.2010, 17:20
Benutzerbild von Dark Angel
Dark Angel Dark Angel ist offline
Jäger der Finsternis
 
Registriert seit: 15.12.2008
Ort: berlin
Beiträge: 3.139
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leider gibt es anwälte denen das geld wichtiger ist als alles andere
ich möchte gerne mal einen sehen der freiwillig sagen tut das er das mandat eines sexuallstraftäters ablehnen tut
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  #5  
Alt 14.01.2010, 19:29
Benutzerbild von wate
wate wate ist offline
Mensch
 
Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Kiel
Beiträge: 15.169
Standard

Zitat:
Zitat von MAXX Beitrag anzeigen
Tja Leute, der Fehler wurde vor 14 Jahren gemacht, als man versäumte die anschließende Sicherheitsverwahrung zu beantragen bzw. auszusprechen.
Ich kann gar nicht nachvollziehen wie man auf so eine schwachsinnige Idee kommen kann nachträglich das Strafmaß zu erhöhen bzw. verschärfen zu wollen, und damit sogar das Bundesverfassungsgericht zu beschäftigen. Aber so krank ist eben unser Rechtssystem!
Da hat sich vermutlich ein cleverer Rechtsverdreher wieder einige hundert Euro mit der Angst und Stimmungsausnutzung des Normalbürgers verdient.

Bei allem Verständnis für die Empörung: entweder wollen wir einen Rechtsstaat mit all seinen Schwächen und Fehlern oder nicht. Mal "Hü" und mal "Hott" is nich...und das ist auch gut so.
Das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit begründet sich u.a. auch auf dessen Verlässlichkeit und Berechenbarkeit; alles andere wäre Willkür oder Rechtsbeugung.
So kann man das sehen, wenn man die Ängste der Einwohner und besonders der Nachbarn vollständig ausblendet. Ich kann übrigens sehr gut nachvollziehen, dass aufgrund der großen Gefahr, die von dem Triebtäter ausgeht, versucht wurde, nachträglich die Sicherheitsverwahrung zu erwirken. Dass sich Bundesrichter nun hinstellen und urteilen: "Ätsch, hättet Ihr mal damals ..." gleicht schon einer Verhöhnung der gewesenen und kommenden Opfer.
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  #6  
Alt 14.01.2010, 19:35
Benutzerbild von Dark Angel
Dark Angel Dark Angel ist offline
Jäger der Finsternis
 
Registriert seit: 15.12.2008
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Beiträge: 3.139
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das ist doch immer so das die täter dann noch als opfer hingerstellt werden
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  #7  
Alt 14.01.2010, 20:25
Benutzerbild von mr dehkay
mr dehkay mr dehkay ist offline
Revoluzzer
 
Registriert seit: 28.04.2007
Ort: Viernheim
Beiträge: 420
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Leute, -

zunächst muss ich klarstellen, dass Sexualstraftäter alle gehängt gehören. Aber da wir in einem Rechtsstaat leben, in dem Drogenbesitz meist Bewährung heißt, aber jemand, der ein wenig zu schnell fährt, unangemessen viel Geld zahlen muss, ist das, was geschieht nicht weiter verwunderlich.

Aber es gibt Grundsätze ("Niemals zwei mal für dasselbe", ...), an die sich für jede nur erdenkliche Schandtat gehalten werden muss, auch wenn sich Anwohner vor Angst nachts in die Hose pinkeln. Das steht ganz vorne im Grundgesetz, jeder darf wohnen, wo er will, so er denn auf freiem Fuß ist.
Auch irgendwelche Polizeiobservationen ohne konkreten Verdachtsmoment sind m.E. nach verfassungswidrig.
Eine Verhöhnung der Opfer ist das auch nicht, da er seine damals auferlegte Strafe abgesessen hat.

Fazit:
Kinderschänder und Sexualstraftäter sind der Abschaum der Welt. Aber da damals eklatante Fehler passiert sind, kann und darf diese Grundsatzdebatte nicht auf dem Rpcken eines Einzelnen ausgetragen werden.
Zukünftig bitte gleich Sicherungsverwahrung, dann haben wir das Problem nicht.
__________________
Wer zu viel ironiert, bekommt 'nen Sarkasmus!
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