Ich sehe ein anderes Problem beim zweiten Foto:
Der Spieler kniet sich auf die Bahn und schreit seine Freude über das As (oder sogar über eine
Super- Runde aus, wenn der Blitz die letzte Bahn ist), bevor der Ball definitiv
im Loch sich befindet! > eindeutig zu sehen der Ball vor dem Reinfallen.
Auch wenn die Bahnen in einem neuwertigen Zustand sind und einen stabilen Unterbau haben,
wo Erschütterungen keine oder kaum Auswirkungen haben, so finde ich diese Aktion eher verurteilungswürdig, selbst wenn er sich vorsichtig auf die Bahn herablässt zum Knien.
Die abgebildete Bahn wird schon diese Aktion aushalten, bei altehrwürdigen Bahnen mit schwächerer Konstitution könnte solch eine Aktion Folgen haben > für die Bahn sowie dann für den Spieler.
Und was die Angelegenheit mit der Veröffentlichung des Fotos anbetrifft:
Hierzu gibt es unterschiedliche Meinungen und Rechtsauslegungen.
(Ich hatte mich diesbezüglich auch mal versucht sachkundig zu machen.)
Ich habe die Sachlage so verstanden (ohne jetzt nachzusehen), daß die Quelle eines Fotos bei Veröffentlichungen anzugeben ist. Wenn die Fotos von Teckel selber gemacht wurden, dann hat er in dieser Hinsicht keine Befürchtungen wegen Klage auf Urheberrechte zu haben >
siehe Lichtbildwerk gemäß § 1 Nr. 5 Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Folgendes dank Wikipedia und anderen Internet-Quellen gefunden:
Beim Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht geht es darum, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden.
Sportler während eines Wettkampfes zählen als relative Personen der Zeitgeschichte und dürfen in diesem Zusammenhang fotografiert werden, ohne das eine Einverständniserklärung benötigt wird.
Das heisst, solange die Sportler im Wettkampf sich befinden. Auch Nichtsportler dürfen ohne Einverständniserklärung veröffentlicht werden , wenn sie "Beiwerk" zu einer Veranstaltung sind.
Ein Jurist meinte allerdings, dass bei minderjährigen Sportlern
immer der Sorgeberechtigte oder die Sorgeberechtigten einwilligen müssen.
Bei der Verwendung von Sportlerfotos außerhalb der Sportberichterstattung sieht die Sachlage anders aus > siehe [url=http://www.finanztip.de/recht/online/bilder-veroeffentlichung-persoenlichkeitsrecht-sportler.htm[/URL]
Da auch Texte urheberrechtlich geschützt sind, darf ich leider der Verlockung nicht nachkommen und den betreffenden gesamten Text ungefragt einfach hier reinkopieren.
Ich will ihn aber auch nicht umschreiben, daher lest ihn euch selber durch.
Ihr seht, wie aus einer ganz einfachen Regelanfrage ein juristisches Unterfangen werden kann.
Deswegen habe ich auf meinen Foto-Safaris bei den Mannschaftsspieltagen als Regionalliga-Leiter vorher die Anwesenden befragt, wer ggf. per Foto
nicht mit einem Spielbericht veröffentlicht werden will.
Hinsichtlich der Rechtssprechung könnte wegen dem einen Foto auch so argumentieren, dass das Bild ja eigentlich ein Beweis für ein sportspezifisches Vergehen sein soll, welches aber nicht benötigt wurde.
Deswegen werden auch so viele Fotos gemacht bei unseren Sportveranstaltungen, wegen der potentiellen Strafverfolgung!
(Die letzten zwei Sätze in diesem Beitrag sind
nicht ernst gemeint!)