ich bin auch kein rechtsanwalt
aber mein verständnis sagt mir auch, daß ich eine anlage betrete die jemand anderem gehört oder von jemanden angepachtet ist.
die nutzung dieser anlage muß bezahlt werden.
abgesehen von öffnungszeiten für normales publikum kann ein platzbesitzer aufmachen wann er will und schließen wann er will.
die nutzung der toiletten oder der verkauf von esswaren oder getränken ist zwar wünschenswert aber nirgens zwingend vorgeschrieben, dafür braucht man auch nicht jede runde bezahlen die man spielt sonder erhält eine trainingspauschale für den ganzen tag.
für mich stellt sich die frage nicht ob er bereschtigt ist, sondern eher die frage: welcher tat bestand liegt vor wenn der spieler nicht bezahlt hätte?
wenn der platzbesitzer von seinem hausrecht gebrauch macht, macht dieser spieler keinen schlag mehr vor dem turnier auf der anlage und wenn er pech hat auch nicht während des tuniers
alos seit alle schön friedlich zueinander denn nur zusammen können wir auch die weiteren aufgaben leisten die vor uns liegen