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Zurück   Minigolf-Welt > Minigolf-Forum (seit 1996) > Bahnengolf-Forum

Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet.

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  #1  
Alt 12.05.2009, 12:14
Yoda Yoda ist offline
 
Registriert seit: 09.01.2008
Beiträge: 162
Standard Wie sieht das Rechtlich aus ?

Hallo Foris !!!!

Folgene Situation:
Eine Minigolfanlage öffnet um 14 Uhr. Zum Training treffen sich Spieler auf der Anlage gegen 8:30 Uhr. Um 9:30 trifft der Inhaber auf der Anlage ein und schaut nach dem Rechten auf der Anlage und verweilt auf seine Anlage , aber öffnet nicht und öffnet auch nicht die Toiletten.Um 10:30 verläßt ein Spieler das Training . Der Inhaber der Anlage steht am Eingang und sagt zu dem Spieler "Was ist mit Trainingsgebühr" , Der Spieler antwortet mit "Haben sie den schon geöffnet" Darauf der Inhaber du benutzt die Anlage und hast dafür Trainingsgeühr zu bezahlen , und der Inhaber wurde im Ton sehr laut und bezeichnete den Spieler als "Vogel".
Dem Spieler geht es nicht um die Trainingsgebühr sondern wie sieht es den jetzt aus Rechlicher Sicht aus? Kann der Inhaber zu jeder Zeit (also auch Nachts wenn jemand auf der Anlage ist und er kommt vorbei) eine Gebühr verlagen und muß nicht geöffnet haben. Wenn Ja muß er nicht auch dann den Zugang zu den Toiletten ermöglichen.

Geändert von Yoda (12.05.2009 um 12:24 Uhr).
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  #2  
Alt 12.05.2009, 12:24
Benutzerbild von Keks
Keks Keks ist offline
Freak
 
Registriert seit: 18.12.2006
Beiträge: 3.236
Standard

Eine schwierige Frage. Schreib doch mal den Uwe Braun hier im Forum eine PN oder so. Er ist Rechtanwalt und kann dir bestimmt einiges dazu sagen. Sein Nic ist der gleiche Name.....


Grüße

André
__________________
EDIT..... .....aber nur für einen Vereinskollegen!

www.vfm-bottrop.de
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  #3  
Alt 12.05.2009, 12:27
Benutzerbild von Travis
Travis Travis ist offline
V.I.P. Mitglied
 
Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 3.779
Standard

Naja - wenn es keine Vereinbarungen gibt, dass ausserhalb der Öffnungszeiten das Training geduldet wird, haben sich Spieler im Grunde genommen erstmal des "Hausfriedensbruch" strafbar gemacht. Ist die Anlage denn immer offen? Oder muss man über einen Zaun klettern etc?
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  #4  
Alt 12.05.2009, 21:35
Yoda Yoda ist offline
 
Registriert seit: 09.01.2008
Beiträge: 162
Standard

Zitat:
Zitat von Travis Beitrag anzeigen
Naja - wenn es keine Vereinbarungen gibt, dass ausserhalb der Öffnungszeiten das Training geduldet wird, haben sich Spieler im Grunde genommen erstmal des "Hausfriedensbruch" strafbar gemacht. Ist die Anlage denn immer offen? Oder muss man über einen Zaun klettern etc?
Also um die Anlage herum ist ein Zaun , aber am Eingang der Anlage ist kein Tor , man kann dort durchgehen zu Bahn 1 Pyramiden.
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  #5  
Alt 12.05.2009, 21:47
Benutzerbild von TundF
TundF TundF ist offline
Teenager
 
Registriert seit: 17.08.2008
Ort: Köln / Hamm
Beiträge: 239
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Lächeln

Ich bin kein Rechtsanwalt, aber ich sehe es so, dass du seinen Besitz betrittst und dort spielst.
Zu den normalen Öffnungszeiten bezahlst du ja auch (nehm ich jetzt mal an).
Stell dir mal vor du wärst Platzbesitzer und alle die trainieren kommen zu Zeiten an denen du nicht aufhast und hauen immer rechtzeitig vor deiner Eröffnung ab. Was würdest du denn davon halten? Ist ja auch wahrscheinlich die Lebensgrundlage des Platzbesitzers.

Was das mit den Toiletten anbelangt ist was anderes. Die hätte er dann auch ruhig öffnen können.
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  #6  
Alt 12.05.2009, 23:04
Benutzerbild von Rainman
Rainman Rainman ist offline
Revoluzzer
 
Registriert seit: 28.11.2006
Ort: Wanne-Eickel
Beiträge: 360
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ich bin auch kein rechtsanwalt
aber mein verständnis sagt mir auch, daß ich eine anlage betrete die jemand anderem gehört oder von jemanden angepachtet ist.
die nutzung dieser anlage muß bezahlt werden.
abgesehen von öffnungszeiten für normales publikum kann ein platzbesitzer aufmachen wann er will und schließen wann er will.
die nutzung der toiletten oder der verkauf von esswaren oder getränken ist zwar wünschenswert aber nirgens zwingend vorgeschrieben, dafür braucht man auch nicht jede runde bezahlen die man spielt sonder erhält eine trainingspauschale für den ganzen tag.

für mich stellt sich die frage nicht ob er bereschtigt ist, sondern eher die frage: welcher tat bestand liegt vor wenn der spieler nicht bezahlt hätte?
wenn der platzbesitzer von seinem hausrecht gebrauch macht, macht dieser spieler keinen schlag mehr vor dem turnier auf der anlage und wenn er pech hat auch nicht während des tuniers

alos seit alle schön friedlich zueinander denn nur zusammen können wir auch die weiteren aufgaben leisten die vor uns liegen
__________________
cu all

Alles wird gut
Wenn du redest,
dann muß deine Rede besser sein,
als dein Schweigen gewesen wäre.
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  #7  
Alt 12.05.2009, 12:33
bärliner bärliner ist offline
Aufreißertyp
 
Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
Standard

Keine einfache Frage, da man in jedem Fall die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen muss. Das Betreten einer eigentlich geschlossenen Anlage könnte man auch als Hausfriedensbruch einstufen, dies jedenfalls dann, wenn es keine entsprechende Absprache mit dem Anlagenbetreiber gibt. Gibt es allerdings eine Absprache, dass Vereinsspieler auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten die Anlage betreten (und damit nutzen) dürfen, entsteht m.E. grundsätzlich auch der Anspruch auf Entrichtung einer entsprechenden Nutzungsgebühr. Dies kann nun wiederum dadurch eingeschränkt sein, dass nicht alle Teile der Anlage zur Verfügung gestellt werden (hier geschlossene Toiletten).
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  #8  
Alt 12.05.2009, 21:11
loo-fan loo-fan ist offline
Geselle
 
Registriert seit: 29.11.2006
Beiträge: 73
Standard

Hätte er vielleicht sogar die Toilette aufgemacht, wenn jemand gefragt hätte?
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