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Forum
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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis. |
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22.09.2010, 17:40
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Systemkritiker
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Registriert seit: 08.01.2007
Ort: 17373 Ueckermünde M-V
Beiträge: 816
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Spielberechtigung(en)
Fage a)
Ein Spieler mit ist nicht mehr Mitglied in einem Verein (Austritt/Ausschluss), kann er wechseln ohne Sperre?
Frage b)
Ein Verein ist nicht mehr Mitglied in einem LV (Austritt/Ausschluss), können die Aktiven wechseln ohne Sperre?
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22.09.2010, 18:45
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Systemkritiker
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Registriert seit: 08.01.2007
Ort: 17373 Ueckermünde M-V
Beiträge: 816
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up
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22.09.2010, 18:47
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Auwi-Ehrenmitglied
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Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 1.073
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In Fall A würde ich sagen 3 Monate Sperre im Fall B würde ich sagen das der Sperrefreie Wechsel möglich ist
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23.09.2010, 02:18
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Freak
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Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
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Die Fragen sind nicht genau genug gestellt, es kommt immer drauf an wann Der Spieler das letzte Mal aktiv war und wie sein Verein sich ihm gegenüber verhällt.
Zum Beispiel ein Spieler hat in der Saison 2009/10 kein einziges Spiel gemacht warum sollte er gesperrt werden wenn er im Oktober 2010 auf einmal wieder Lust hat am Spiel ???
Es ist doch immer eine Frage wann die Kündigung eingegangen ist denn wenn zum 31.06.2010 beim Verein war und es gab keinen Grund die Kündigung nicht zu akzeptieren ist der Pass zurück zu schicken und dann ist er direkt spielberechtigt auch nach der Wechselfrist.
Wir hatten mal einen Fall da wollte ein Spieler wieder für einen anderen Verein spielen und er hatte ordnungsgemäß zum Jahresende gekündigt, dieser Spieler hatte aber schon 2 Jahre keinen Schlag mehr gemacht also warum soll dann der Verband hingehen und den Spieler sperren.
Ich kann aber schreiben das der Verband den Sopieler sperren wollte diese Sperre aber nicht vollzogen wurde weil der Vorstand dem Verband mitgeteilt hat das Sie keine Bedenken haben zumal der Spieler so lange nicht mehr gespielt hat und es demzufolge keinen Grund einer Sperre gibt.
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23.09.2010, 06:06
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Systemkritiker
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Registriert seit: 08.01.2007
Ort: 17373 Ueckermünde M-V
Beiträge: 816
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Frage a "nun doch" konkretisiert
Am 23.08.2009 kommt ein Spieler und verkündet Wunsch zum Vereinswechsel. Er hatte bis dato aktiv gespielt! Grundsätzlich hat der Verein nichts dagegen. Antragsfrist auf Freistellung war aber 30.06.2009. Da der Vorstand einen "rückdatierten" Freistellungsantrag nicht akzeptieren kann, schließt man den Spieler aus dem Verein aus, dies wurde nach Ablauf der Einspruchsfrist wirksam. Der Ausschluss erfolgte in der Annahme, dass der Spieler dann sperrfrei wechseln kann, und man ihm "keinen Stein in den Weg legt".
Sperre oder nicht?
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23.09.2010, 07:48
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
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Ob Ausschluss, Austritt oder nur Wechsel der Stammspielereigenschaft - es kommt immer darauf an, dass der bisherige Stammverein die formelle Freigabe erklärt. Erfolgt der Wechsel innerhalb der Wechselfrist und erteilt der bisherige Verein eine Freigabe zum 31.08., kann der Spieler ab dem 01.09. für den neuen Verein spielen.
Die Frist 30.06. ist eine Schutzbestimmung für den bisherigen Verein, auf die er sich in Streitfällen berufen kann, aber natürlich auch jederzeit verzichten kann. Durch die Passzentrale wird nicht überprüft, wann der Spieler die Freigabe beantragt hat, sondern nur, ob der Verein die Freigabe erteilt hat bzw. aus welchen Gründen er sie ggf. verweigert.
Wenn der bisherige Verein dem Spieler keine Steine in den Weg legen wollte, wäre der Umweg über einen Ausschluss völlig überflüsssig gewesen, da es immer möglich ist, eine Freigabe zu erteilen, auch wenn der Spieler den Stichtag nicht eingehalten hat. Das ist dann aber reine Kulanz, auf die der Spieler keinen Anspruch hat.
Eine andere Frage ist die Einhaltung von Kündigungsfristen, aber die ergeben sich ausschließlich aus den Vereinssatzungen und sind für den Wechsel an sich unbedeutend.
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