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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis. |
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07.04.2011, 07:17
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Moderator
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Registriert seit: 19.08.2010
Ort: Kaarst
Beiträge: 3.449
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platzverbot bei turnier
moin,
ich hab da mal eine imaginäre frage.
was passiert, wenn man auf grund von streitigkeiten mit einem platzeigentümer platzverbot bekommt und dann dort ein turnier vom verband stattfindet ( also der platzeigentümer ist kein ausrichter ).
darf auch dann der platzeigentümer der person, gegen die er ein platzverbot ausgesprochen hat, den zutritt zur anlage verwehren ?
mfg
bernd
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07.04.2011, 08:20
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Moderator Bälle, Material
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.519
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Wir hatten in Hessen diesen Fall mal vor ca 15-20 JAhren. Der Platz gehört einem Verein mit Bahnengolfabteilung nach einem Streit wurde ein Mitglied ausgeschlossen und vom Hauptverein mit Platzverbot belegt. Nachdem der Spieler sich einem anderen Verein angeschlossen hatte kam es so, daß er dort für seinen neuen Verein ein Punktspiel austragen mußte. Es wurde entschieden, daß der Spieler 1 Woche vorher Zugang zur Anlage bekommen müßte (Training und Wettkampf) oder der Heimverein sich um eine andere Anlage für das Heimspiel kümmern müsse.
Ich weiß nicht wie die regeln heute sind, ich denke aber mal bei einem Pokal/Freundschaftsturnier hast Du keine Chance, bei Pflichtturnieren (Rangliste Punktspiel, Meisterschaften) müssen sie Dich auf die Anlage lassen oder das Turnier findet nicht statt.
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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07.04.2011, 08:40
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Freak
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Beverly Hills von Gronau aka Epe
Beiträge: 1.861
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Eindeutige Regelung im Handbuch:
Der Eigentrümer gibt für die Zeit des Turniers sein Hausrecht ab an den amtierenden Oberschiedsrichter. Somit kann derjenige spielen.
__________________
"Nichts ist Scheißer als Platz 2" Erik Meijer, Holger Nitsche
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07.04.2011, 08:41
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Moderator
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Registriert seit: 19.08.2010
Ort: Kaarst
Beiträge: 3.449
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Zitat:
Zitat von Landei
Eindeutige Regelung im Handbuch:
Der Eigentrümer gibt für die Zeit des Turniers sein Hausrecht ab an den amtierenden Oberschiedsrichter. Somit kann derjenige spielen.
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was gilt denn für trainingstage
mfg
bernd
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07.04.2011, 08:53
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
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Zitat:
Zitat von Landei
Eindeutige Regelung im Handbuch:
Der Eigentrümer gibt für die Zeit des Turniers sein Hausrecht ab an den amtierenden Oberschiedsrichter.
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Wo hast du denn das gefunden?
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07.04.2011, 08:40
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Moderator
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Registriert seit: 19.08.2010
Ort: Kaarst
Beiträge: 3.449
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danke dirk,
bin mal gespannt, ob noch andere mit diesem thema erfahrungen gemacht haben.
mfg
bernd
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07.04.2011, 08:52
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
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Regeln gibt es hierzu gar keine. Das Ganze unterliegt rein zivilrechtlichen Bestimmungen.
Wenn ein Platzbesitzer sein Hausrecht dahingehend ausübt, dass er einer Person den Zutritt untersagt, gilt das erst einmal dauerhaft bis zu einem evtl. Widerruf.
Richtet ein Verein auf dieser Anlage ein Turnier aus, so wird über die Nutzung der Anlage ein Vertrag geschlossen, egal ob mündlich oder schriftlich. Dieser beinhaltet in der Regel, dass der Verein für die Dauer des Turniers (und ggf. auch für Trainingstage) die Verantwortung übernimmt (egal ob mit oder ohne Gegenleistung durch den Verein). Nach meiner Meinung tritt damit der Platzbesitzer insoweit auch das Hausrecht an den Verein ab, womit auch das von ihm ausgesprochene Platzverbot für diese Zeit nicht gilt. Welche haftungs- und versicherungsrechtlichen Fragen hier betroffen sind, lasse ich mal außer Betracht.
D.h. der betroffene Spieler kann die Anlage nutzen, soweit der Verein die Verantwortung hat, also er kann mindestens das Turnier mitspielen und sich am Turniertag morgens einspielen. Natürlich können mit dem Platzbesitzer im Sinne des Spielers weitergehende Absprachen (z.B. für ein bestimmte Anzahl von Trainingstagen) getroffen werden, aber dazu ist der Platzbesitzer nicht verpflichtet.
Soweit meine Meinugn dazu (die auch auf eigenen Erfahrungen beruht... ;-)). Die Juristen unter den usern mögen das gerne verfeinern.
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07.04.2011, 13:25
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Heulsuse
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Registriert seit: 24.08.2007
Ort: Frechen
Beiträge: 155
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Zitat:
Zitat von pinkydiver
Es wurde entschieden, daß der Spieler 1 Woche vorher Zugang zur Anlage bekommen müßte (Training und Wettkampf) oder der Heimverein sich um eine andere Anlage für das Heimspiel kümmern müsse.
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Genau so wurde vor ewigen Zeiten in meinem Fall verfahren.Unterschied : Der Heimverein war nicht der Eigentümer.
HH
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07.04.2011, 21:14
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Moderator
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Registriert seit: 19.08.2010
Ort: Kaarst
Beiträge: 3.449
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up
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07.04.2011, 22:11
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Systemkritiker
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Registriert seit: 24.08.2010
Ort: Im Schatten der Burg, hoch über der Ruhr.
Beiträge: 1.044
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Also im NBV gilt, daß dem Spieler am Spieltag der Zutritt nicht verwehrt werden darf. Hier heißt es tatschlich, das der Platzbesitzer sein Hausrecht an den Veranstalter/Ausrichter abtritt.
Was passiert also, wenn der Verein Platzbesitzer und Veranstalter/Ausrichter ist, z. B. bei Pokalturnieren. Bei Meisterschaftsspielen ist der Veranstalter der Verband.
Außerdem muß ihm ein ausreichendes Trainig gewährt werden. Was auch immer ein ausreichendes Training ist.
Das ganze wurde aber meines Wissens nie rechtlich überprüft.
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