Forum

Newsletter

Bitte melden Sie sich bei unserem Newsletter an.
Email:
anmelden
abmelden
 

Artikelsuche

Geben Sie einen Suchbegriff ein



ebiz-consult - Die PHP Profis

Zurück   Minigolf-Welt > Minigolf-Forum (seit 1996) > Bahnengolf-Forum > Kleine Regelkunde

Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 29.03.2007, 17:26
Benutzerbild von wate
wate wate ist offline
Mensch
 
Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Kiel
Beiträge: 15.200
Standard V zwei Tage nach Turnierende

Aus aktuellem Anlaß (Namen sollen keine Rolle spielen):

Nach einem LM-Turnier nahm der Landessportwart die Spielprotokolle mit nach Hause, weil er auch die Bahstatistiken pflegt. Dabei fiel ihm 1 1/2 Tage später auf, daß bei einem Spieler der Eintrag an einer Bahn fehlte. Daraufhin verhängte er dem betroffenen Spieler sowie dem Schreiber nachträglich 7 bzw 4 Strafpunkte.

Gilt ein Turnier eine halbe Stunde (?) nach Beendigung nicht als abgeschlossen? Oder darf nachträglich noch bestraft werden?

Bitte: Wer den aktuellen Fall kennt, bitte Namen außen vor lassen. Danke.
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 29.03.2007, 17:47
Benutzerbild von aushilfe
aushilfe aushilfe ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 20.12.2006
Beiträge: 3.454
aushilfe eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

sorry ist vlltnicht so lustig aber hört sich komisch an.. ich mein ich kenne keine regeln zumindest nicht das was so etwas angeht aber ich glaube dass nach ner halben stunde nixmehr passieren darf.. aber nicht wissen sondern nur gleuben.. wenn das nicht eher einer merkt dann ist es nicht sein pech sondern das von dem ergebniseinträger und kontrolleur derprotokolle.. und die kommen doch meist vom heimverein... wenn das ein auswärtsverein war dann ist das nicht sein pech doer sehe ich dsa falsch??

liebe grüße aushilfe
__________________
Beim Denken der Gedanken kommt man leicht auf den Gedanken, dass das Denken der Gedanken nur gedankenloses Denken ist
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 29.03.2007, 17:57
Landei Landei ist offline
Freak
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Beverly Hills von Gronau aka Epe
Beiträge: 1.861
Standard

Meiner Meinung nach als Turnierleiter ist dieser für die Richtigkeit der Ergebenislisten zuständig.
Der Oschi und der Turnierleiter zeichnen nach Beendigung des Turniers die Ergebnislisten ab und damit sind die darauf vermerkten Ergebnisse meines Erachtens bindend. Im Regelfall bekommen die teilnehmenden Vereine auch die Protokolle direkt zurück, so dass eine nachträgliche Bestrafung in 99% der Fälle nicht mehr möglich ist.

Eine nachträgliche Strafe ist nicht zulässig. Der besagte Landessportwart wird seinen Entschluss sofern er ihn nicht vom Rechtsausschuss um die Ohren gehauen bekommen möchte, revidierenm müssen.

Und der betroffene Spieler sollte dem schlafenden TL einen ausgeben......
__________________
"Nichts ist Scheißer als Platz 2" Erik Meijer, Holger Nitsche
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 29.03.2007, 18:39
Benutzerbild von ReDiMa
ReDiMa ReDiMa ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 27.11.2006
Beiträge: 2.568
Standard

Zitat:
Zitat von Landei Beitrag anzeigen
Meiner Meinung nach als Turnierleiter ist dieser für die Richtigkeit der Ergebenislisten zuständig.
Der Oschi und der Turnierleiter zeichnen nach Beendigung des Turniers die Ergebnislisten ab und damit sind die darauf vermerkten Ergebnisse meines Erachtens bindend. Im Regelfall bekommen die teilnehmenden Vereine auch die Protokolle direkt zurück, so dass eine nachträgliche Bestrafung in 99% der Fälle nicht mehr möglich ist.

Eine nachträgliche Strafe ist nicht zulässig. Der besagte Landessportwart wird seinen Entschluss sofern er ihn nicht vom Rechtsausschuss um die Ohren gehauen bekommen möchte, revidierenm müssen.

Und der betroffene Spieler sollte dem schlafenden TL einen ausgeben......
Da gebe ich Dir vollkommen Recht. Der Landessportwart sollte mal schleunigst ein OS- und TL-Lehrgang machen, damit er die DMV-Regeln beherrscht !
__________________
Ab und an dreh ich mich rum - nur um zu schauen, wer mir alles am ***** vorbei geht ;-)
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 29.03.2007, 19:28
Benutzerbild von wate
wate wate ist offline
Mensch
 
Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Kiel
Beiträge: 15.200
Standard

Erschwerend kommt im aktuellen Fall hinzu, daß keine Spielerlisten geführt wurden. Es gab also nur die Spielprotokolle.
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 29.03.2007, 19:36
Benutzerbild von Gabi
Gabi Gabi ist offline
Strickliesl
 
Registriert seit: 25.11.2006
Ort: NRW
Beiträge: 1.901
Standard

Zitat:
Zitat von wate Beitrag anzeigen
Erschwerend kommt im aktuellen Fall hinzu, daß keine Spielerlisten geführt wurden. Es gab also nur die Spielprotokolle.
Scheinbar gibt es einen Landesverband, der seine eigenen Regeln hat.
Wo gibts es denn sowas, bitteschön. Ein Turnier ohne Spielerlisten??? Wo wurden denn die Ergebnisse nachgerechnet und dann anschliessend eingetragen?
Wo bitte hat der leitende Oberschiedsrichter abgezeichnet, gabs da etwa auch kein Turnierprotokoll?? *koppschüttel*
Was war das denn für ein Turnier. Publikumsturnier???

Selbst wenn die Ergebnisse in einen Pc eingetragen wurden, muss doch das Spielerprotokoll nachgerechnet werden, erstens vom Spieler und Protokollführer und anschliessend vom Turnierleiter. Und das war wahrscheinlich der Landessportwart,oder???
__________________
Wer mit sich selber nicht fertig wird,kommt leicht in die Versuchung,
andere fertig zu machen.

Geändert von Gabi (29.03.2007 um 19:43 Uhr).
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 29.03.2007, 19:44
Benutzerbild von wate
wate wate ist offline
Mensch
 
Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Kiel
Beiträge: 15.200
Standard

Tja, Gabi - Sachen gibt´s - die gibbet es normalerweise nicht.
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 29.03.2007, 19:48
BerndF BerndF ist offline
Auwi-Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 1.073
Standard

Vor ein paar Jahren hatten wir an einem Ligenspieltag einen ähnlichen Fall. Auch damals wurde von dem damaligen Verantwortlichen für diese Liga wie oben beschrieben entschieden. Wie sonnst soll man schließlich verfahren wenn ein Bahnergebnis auf dem Protokoll fehlt und sich nicht mehr einwandfrei nachvollziehen läßt
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 29.03.2007, 19:59
Benutzerbild von BvB
BvB BvB ist offline
Der Camper
 
Registriert seit: 26.11.2006
Ort: Glinde(bei HH)
Beiträge: 1.332
Standard

Zitat:
Zitat von wate Beitrag anzeigen
Aus aktuellem Anlaß (Namen sollen keine Rolle spielen):

Nach einem LM-Turnier nahm der Landessportwart die Spielprotokolle mit nach Hause, weil er auch die Bahstatistiken pflegt. Dabei fiel ihm 1 1/2 Tage später auf, daß bei einem Spieler der Eintrag an einer Bahn fehlte. Daraufhin verhängte er dem betroffenen Spieler sowie dem Schreiber nachträglich 7 bzw 4 Strafpunkte.

Gilt ein Turnier eine halbe Stunde (?) nach Beendigung nicht als abgeschlossen? Oder darf nachträglich noch bestraft werden?
Hhm, so einfach ist das glaube ich nicht.
Die erste Frage, die ich mir stelle, war denn der Lspw auch Schiri oder Oschi bei selbigem Turnier? Wenn nein, darf er so etwas schon mal gar nicht.
Falls ja, wäre sein Bestrafung auch noch falsch: Wie heißt es unter den Strafbestimmungen:
- beide Spieler werden verwarnt (war einer bereits verwarnt, wird er disqualifiziert)
- beide Spieler erhalten 2 Fixstrafpunkte
- der Spieler weitere 7 Strafpunkte für die vergessene Bahn
- der Protokollführer weitere 4 Strafpunkte für die vergessene Bahn

Die Ausnahme können wir außer Acht lassen, da die Protokolle ja wohl unterzeichnet waren.

Wie verhält es sich in so einem Fall mit der Einspruchsfrist gegen Schiedsrichterentscheidungen?

Gehen wir mal davon aus, der Lspw war auch Schiedsrichter und er hat diese Entscheidung getroffen und nimmt sie nicht wieder zurück. Dann müßte der Verein selbstverständlich Protest gegen diese Schiedsrichterentscheidung beim Schiedsgericht einlegen. Diese müßten dann die Entscheidung revidieren oder bestätigen. Bei einer Bestätigung wäre in diesem Falle (je nach Lv-Ausschreibung) der Landessportausschuß erste Berufungsinstanz.

Sollte er kein Mitglied des Schiedsgerichtes gewesen sein, hat er m.E. seine Kompetenzen überschritten. Sollte er dennoch die Entscheidung aufrechterhalten, wird es schwierig. Ich weiß nicht, ob er per Präsidium- oder auch Landessportausschussentscheidung zur Revidierung seiner Entscheidung gezwungen werden kann. Letztendlich bliebe dann wohl nur noch der Gang zum Landesrechtsauchuss.

Zitat:
Zitat von Landei Beitrag anzeigen
Meiner Meinung nach als Turnierleiter ist dieser für die Richtigkeit der Ergebenislisten zuständig.
Der Oschi und der Turnierleiter zeichnen nach Beendigung des Turniers die Ergebnislisten ab und damit sind die darauf vermerkten Ergebnisse meines Erachtens bindend. Im Regelfall bekommen die teilnehmenden Vereine auch die Protokolle direkt zurück, so dass eine nachträgliche Bestrafung in 99% der Fälle nicht mehr möglich ist.

Eine nachträgliche Strafe ist nicht zulässig. Der besagte Landessportwart wird seinen Entschluss sofern er ihn nicht vom Rechtsausschuss um die Ohren gehauen bekommen möchte, revidierenm müssen.
Das kann allerdings so in seiner Gänze auch nicht richtig sein. Einsprüche gegen die Ergebnisliste sind selbstverständlich noch möglich:

Siehe hierzu Handbuch S 31:

52. Ergebnislisten
1. Veranstalter von Turnieren haben innerhalb von 2 Wochen eine Ergebnisliste anzufertigen und zu senden an:
1. alle Vereine, aus denen Sportler/innen an der Veranstaltung teilgenommen haben,
2. alle Landesverbände, aus deren Zuständigkeitsbereich Sportler/innen an der Veranstaltung teilgenommen haben,
3. die DMV-Geschäftsstelle und zusätzlich
4. bei internationalen Turnieren an alle Geschäftsstellen von den Nationalverbänden, aus denen Sportler/innen an der Veranstaltung teilgenommen haben.
2. Einspruch gegen die Ergebnisliste von einem der unter Abs. 1 aufgeführten Empfänger ist nur innerhalb von 2 Wochen nach Versand möglich. Maßgebend bei Unstimmigkeiten ist das Spielprotokoll.


Auch der Verbleib der Protokolle ist gerade für solch einen Fall im Handbuch geregelt:

53. Spielerlisten
Die Spielerliste ist vom Turnierleiter nach Turnierende zu unterschreiben. Bis zum Ende der Einspruchsfrist verbleibt die Spielerliste zusammen mit den Einzelspielprotokollen und einer Ergebnisliste beim Ersteller der Ergebnisliste. Danach ist alles gesammelt an den zuständigen Landesverband zu sen¬den

D.H. die Turnierleiter dürfen die Protokolle überhaupt nicht aushändigen, denn sonst hätten sie im Falle eines Einspruches gegen die Ergebnisliste schlechte Karten.
__________________
Zur Zeit keine sinnvolle Signatur

Geändert von BvB (29.03.2007 um 20:09 Uhr).
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 30.03.2007, 17:06
Benutzerbild von Lehrling
Lehrling Lehrling ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 16.12.2006
Ort: 46485 wesel
Beiträge: 1.932
Standard

Eine Bestrafung ist nur im Rahmen des Turniers möglich und tage danach zählt es nicht mehr zum Turnier auch wenn der landessportwart dieses meint.Er sollte das handbuch besser kennen oder sein Amt niederlegen bevor er jemanden noch diesbezüglich schädigt.
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

vB Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Gehe zu

 


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 07:47 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.6.3 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.

mein-auwi.de (c) 2021 IMPRESSUM     Design & Entwicklung von ebiz-consult.de powered by Marktplatzsoftware