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Forum
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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis. |
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30.03.2007, 17:18
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Freak
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Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
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Also ich sehe das wie hier fast alle, wenn der Landessportwart nicht im Schiedsgericht war ist er gar nicht dazu berechtigt Strafen zu verhängen und schon gar nicht Tage später.
Laut Regelwerk kann nur das Schiedsgericht Strafen verhängen und das auch nur bis 30 min. nach Beendigung des Turniers solange ist das Schiedsgericht meines Wissens nach im Amt.
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30.03.2007, 17:45
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Graf Zahl
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Registriert seit: 05.12.2006
Ort: bei Berlin
Beiträge: 8.819
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Hm, wie wird denn dann nun verfahren, wenn sich herausstellt, dass ein Protokoll derart (offensichtlich) falsch geführt wurde? Hat der betreffende Spieler (letztlich die beiden betreffenden Spieler) dann einfach Glück gehabt, wenn es nicht rechtzeitig bemerkt wird?
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30.03.2007, 22:55
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Moderator Bälle, Material
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.519
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Zitat:
Zitat von wate
Erschwerend kommt im aktuellen Fall hinzu, daß keine Spielerlisten geführt wurden. Es gab also nur die Spielprotokolle.
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Wieso ist das erschwerend, Spielerlisten sind doch sowieso nur für Mannschaftsspieltage sinnvoll
@gabi
in den meisten Verbänden werden nur noch bei Ligenspieltagen Spielerlisten geführt und der unnütze Papierkrieg wurde abgeschafft
Aber zum Thema: Wir hatten den Fall mal in der Regionalliga Süd-West es wurde am Abend bemerkt bei der Bahnstatistik, es passierte nichts außer daß der ausrichtende Verein wegen mangelhafter Turnierleitung einen Rüffel bekommen hat. Euer Sportwart sollte sich mal regelkundig machen oder sein Amt niederlegen
HDC
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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01.04.2007, 23:04
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Mensch
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Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Kiel
Beiträge: 15.200
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Hi Dirk,
ist nicht in Schleswig-Holstein passiert.
(Minis sind sehr schön geworden!)
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02.04.2007, 16:43
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Teenager
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Cuxhaven
Beiträge: 236
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Unglaublich...
Zitat:
Zitat von BvB
Gehen wir mal davon aus, der Lspw war auch Schiedsrichter und er hat diese Entscheidung getroffen und nimmt sie nicht wieder zurück. Dann müßte der Verein selbstverständlich Protest gegen diese Schiedsrichterentscheidung beim Schiedsgericht einlegen. Diese müßten dann die Entscheidung revidieren oder bestätigen.
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Eine Entscheidung über Strafen (die Höhe der Strafpunkte ist im Übrigen ebenfalls falsch, vgl. Ausführungen von @BvB) nach Turnierende ist schon von daher unzulässig, da der Rechtsweg gar nicht mehr zulässig ist. Ein etwaiger Protest/Einspruch gegen eine nachträgliche Schiedsrichter-Entscheidung (nehmen wir mal an, der LSpW war in der Tat auch als SR/OSR eingesetzt) müsste wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen werden, da verspätet eingegangen.
vgl.
Ziffer 15 Gebote und Verbote für Turnierteilnehmer (S19 DMV-Handbuch):
Entscheidungen eines Schiedsgerichtsmitgliedes sind ohne Diskussionen hinzunehmen. Einspruch dagegen kann bis 10 Minuten nach Spielende der betreffenden Turniergruppe durch die Organisation, für die der Spieler startet, bei der Turnierleitung schriftlich erfolgen.
Die Frage, ob der LSpW Mitglied des Schiedsgerichtes war, stellt sich daher gar nicht mehr.
Ansonsten liegt die Entscheidung über Strafen wegen Verstößen auf der Sportanlage (und dazu gehört zweifelsohne auch ein nicht eingetragenes Bahnenergebnis) bei den Mitgliedern des Schiedsgerichtes oder des Schiedsgerichtes in seiner Gesamtheit (im betreffenden Fall: Mitgliedern des Schiedsgerichtes)
vgl.
Ziffer 25 Sportordnung (S2 DMV-Handbuch):
Über Verstöße auf der Sportanlage befinden je nach Zuständigkeit die Mitglieder des Schiedsgerichts oder das Schiedsgericht in seiner Gesamtheit. Die Verbandsinstanzen können darüber hinaus ein Verfahren bei den zuständigen Rechtsorganen einleiten.
Allenfalls käme ein von einer Verbandsinstanz (je nach LV-Ordnungen) iniziiertes Verfahren beim Rechtsorgan (je nach LV-Satzung Rechtsausschuss etc) in Betracht. Da sich ein solches Rechtsorgan jedoch mit Strafen im Turnierbetrieb nicht auseinanderzusetzen hat (jedenfalls nicht erstinstanzlich) scheidet auch dieser Weg aus.
Ein Alleingang des LSpW ist in jedem Falle nicht möglich.
Übrigens:
Ziffer 6 Abs. 4 Schiedsgerichtsordnung (S41 DMV-Handbuch):
Ende der Aufgaben
10 Minuten nach Spielende bzw. nach Entscheidung über eingegangene Proteste hat das Schiedsgericht seine Aufgaben erfüllt.
Damit dürfte auch klar sein, dass ein LSpW (selbst wenn er (Ober-)Schiedsrichter bei dem Turnier gewesen ist), auch keine Entscheidungen mehr nach Ablauf der 10 Minuten bzw. nach Entscheidung über Proteste treffen darf!!!
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02.04.2007, 19:48
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Der Camper
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Registriert seit: 26.11.2006
Ort: Glinde(bei HH)
Beiträge: 1.332
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Zitat:
Zitat von Sommi
Die Frage, ob der LSpW Mitglied des Schiedsgerichtes war, stellt sich daher gar nicht mehr.
........
Damit dürfte auch klar sein, dass ein LSpW (selbst wenn er (Ober-)Schiedsrichter bei dem Turnier gewesen ist), auch keine Entscheidungen mehr nach Ablauf der 10 Minuten bzw. nach Entscheidung über Proteste treffen darf!!!
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Ich gebe Dir in allen Punkten recht. Aber gesetzt der Fall, der Lspw tut es trotzdem. Was dann.
Und eine Antwort wie .... das darf er nicht zählt nicht. Darüber, dass er das nicht darf sind wir uns wohl einig. oder?
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Zur Zeit keine sinnvolle Signatur
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02.04.2007, 21:10
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Teenager
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Cuxhaven
Beiträge: 236
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Zitat:
Zitat von BvB
Darüber, dass er das nicht darf sind wir uns wohl einig. oder?
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Jawohl, das sind wir uns
Hier bleibt in der Tat dem betreffenden Verein nur die Möglichkeit, gem. Ziffer 52 Abs. 2 Sportordnung (S31 DMV-Handbuch)
Einspruch gegen die Ergebnisliste von einem der unter Abs. 1 aufgeführten Empfänger ist nur innerhalb von 2 Wochen nach Versand möglich. Maßgebend bei Unstimmigkeiten ist das Spielprotokoll. innerhalb von 2 Wochen Einspruch gegen die Ergebnisliste einzulegen. Da bei der Entscheidung über den Einspruch das Spielprotokoll maßgebend ist, dürfte die Sache klar sein. Das Spielprotokoll wird wohl kaum eine Strafentscheidung mit Abzeichnung eines OSR/SR aufweisen. Und wenn doch (weil OSR/SR und LSpW in einer Person nachträglich "draufgekritzelt"), dann dürfte ein entsprechender Eintrag in dem vom Turnierleiter unterschriebenen Turnierprotokoll fehlen.
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02.04.2007, 23:33
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Moderator Bälle, Material
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.519
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Zitat:
Zitat von BvB
Ich gebe Dir in allen Punkten recht. Aber gesetzt der Fall, der Lspw tut es trotzdem. Was dann.
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Einfach ignorieren , milde lächeln , sich seinen Teil denken und bei nächster gelegenheit dem betreffenden alle Lizenzen entziehen
HDC
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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06.04.2007, 20:10
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 16.12.2006
Ort: 46485 wesel
Beiträge: 1.932
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Einfach ignorieren , milde lächeln , sich seinen Teil denken und bei nächster gelegenheit dem betreffenden alle Lizenzen entziehen
Welche Lizenzen nach der fachkenntniss hatte oder hat er keine
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10.04.2007, 14:35
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
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Also ein Protokollführer vergisst eine Bahneintragung (kommt schon mal vor...), der Spieler zeichnet das Protokoll trotz der fehlenden Eintragung ab (schon bedenklich...), die Platzturnierleitung merkt es nicht (überarbeitet oder blind....), ergo der OS erfährt davon gar nichts (kann also auch nicht bestrafen...) und der arme Kerl, der als Turnierleiter die Ergebnisliste schreibt (richtigerweise anhand der Original-Protokolle...) soll jetzt eine 17er-Runde (gut, so war's ja nicht, denn das wäre wohl doch irgendwie aufgefallen...) notieren?
Bei dieser Konstellation helfen die bisherigen Regelzitate auch nicht die Spur weiter....
In dem von mir verantworteten Fall (ist schon einige Zeit her, wie ja BerndF schon geschrieben hat) habe ich nach Rücksprache mit dem amtierenden OS für die fehlende Bahn 7 Punkte eingetragen (ob auch die 4 Strafpunkte für den Protokollführer, weiß ich heute nicht mehr). Über die Vorgehensweise waren zwar nicht alle begeistert, aber mir wurde es auch nicht vom Rechtsausschuss um die Ohren gehauen, weil es gar keinen Einspruch gab, denn mit einem nach dem Turnier festgestellten, aber evtl. nicht mehr sanktionierten Regelverstoß wollte auch keiner wirklich leben.
Nun kann man natürlich argumentieren, dass man einen Regelverstoß nicht mit einem neuen Regelverstoß ahnden kann, aber vielleicht hat ja mal einer einen Tipp, wie der oben geschilderte Sachverhalt besser zu lösen wäre, wobei ich den Vorschlag, die "17" stehen zu lassen, nicht als akzeptabel ansehen würde.
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