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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet. |
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28.03.2017, 10:56
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 26.12.2006
Ort: Winnenden
Beiträge: 1.211
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Zitat:
Zitat von tg
Danke für die Antwort, Michelino. Zu Punkt 2 hast du beschrieben, was die Umstellung auf Vereinsebene (finanziell) bedeutet. Mir wäre noch wichtig, den tieferen Grund für die Umstellung festzuhalten; war das Ziel, dem Verlust an Spielern (bzw. Vereinsmitgliedern) entgegenzuwirken, damals ein/das Argument für die Einführung?
Und hat der WBV für seine Mitglieder die Vereinspauschale eingeführt?
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Natürlich sollte so der Anreiz zur Mitgliederwerbung entstehen (hätte nur klappen können, wenn die LV mitspielen). Nach meiner Erinnerung auch noch Verwaltungsvereinfachung und verlässliches Budget.
Den augenblicklichen Stand im WBV kenne ich nicht. Ich zahle meinen Beitrag über den MGC Schwaikheim, was weiter damit passiert, weiß ich, ehrlich gesagt, nicht. Da ich sehr lange WBV-Vorsitzender war, ist es für alle Beteiligte besser, wenn ich mich aus der aktuellen Politik raushalte.
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28.03.2017, 11:58
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V.I.P.
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Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.396
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Zitat:
Zitat von Michelino
Natürlich sollte so der Anreiz zur Mitgliederwerbung entstehen (hätte nur klappen können, wenn die LV mitspielen). [...]
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Die ersten vier LV, bei denen ich schnell nachschauen konnte, weil sie ihre Finanz-/Beitragordnung auf der Website einsehbar haben (HBSV, BBS, BVBB, SaarMV), haben nicht "mitgespielt" -- d.h., genauer, sie tun es aktuell nicht; ein LV hat einen kleineren Teil des Beitrages pauschalisiert und ein anderer Zusatzbeiträge für sehr kleine Vereine vorgesehen.
Wenn ein paar hier Beteiligte/Lesende noch die Information zu ihrem LV beisteuern könnten (head202, Frank Vogel, BvB, ReDiMa, ...), wäre es interessant zu sehen, ob ein System, das auf Bundesebene eine Mehrheit der LV-Abgesandten gefunden hat, in den LV (also wenn die Mitgliedsvereine abstimmen) diese Mehrheit nicht bekommt. Wenn das so ist, stimmt mit der Repräsentation der Vereine auf Bundesebene etwas nicht...
Da du von Anreiz gesprochen hast -- unter dem gegebenen System ist es (aus finanzieller Sicht) nicht gerade attraktiv, daß neue Vereine hinzukommen. Wenn der LV die Vereinspauschale umgesetzt hat, bedeutet das für den gegründeten Verein gleich mal einen Beitrag von ca. 360--380 Euro (DMV-Anteil; LV-Beitrag kommt hinzu). Rechnet der LV hingegen weiterhin personenbezogen ab, so wird er seine Mehrbelastung durch den DMV i.d.R. nicht durch die Beiträge des neuen Vereins mit wahrscheinlich wenigen Spielern/Mitgliedern ausgleichen können (gemessen an den üblichen Verbandsabgaben).
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28.03.2017, 19:45
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 26.12.2006
Ort: Winnenden
Beiträge: 1.211
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Zitat:
Zitat von tg
Da du von Anreiz gesprochen hast -- unter dem gegebenen System ist es (aus finanzieller Sicht) nicht gerade attraktiv, daß neue Vereine hinzukommen. Wenn der LV die Vereinspauschale umgesetzt hat, bedeutet das für den gegründeten Verein gleich mal einen Beitrag von ca. 360--380 Euro (DMV-Anteil; LV-Beitrag kommt hinzu). Rechnet der LV hingegen weiterhin personenbezogen ab, so wird er seine Mehrbelastung durch den DMV i.d.R. nicht durch die Beiträge des neuen Vereins mit wahrscheinlich wenigen Spielern/Mitgliedern ausgleichen können (gemessen an den üblichen Verbandsabgaben).
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Wie vieles im DMV, ist auch diese Regelung komplexer als es auf den ersten Blick aussieht.
Neue Vereine sind dem DMV gegenüber zunächst einmal beitragsfrei (ich glaube, für 2 Jahre, können aber auch 3 sein).
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29.03.2017, 13:12
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V.I.P.
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Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.396
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Zitat:
Zitat von Michelino
[...] Neue Vereine sind dem DMV gegenüber zunächst einmal beitragsfrei (ich glaube, für 2 Jahre, können aber auch 3 sein).
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Eine solche Regelung fände ich sehr gut -- aber gibt es sie wirklich?
Der Hinweis, wo diese Vereinbarung zu finden ist, wäre hilfreich. Und ich stelle diese Frage nicht, ohne gesucht zu haben.
Geändert von tg (29.03.2017 um 13:23 Uhr).
Grund: Fehler korrigiert...
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29.03.2017, 17:13
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 26.12.2006
Ort: Winnenden
Beiträge: 1.211
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Das ergibt sich daraus, dass der Jahresbeitrag für den LV, berechnet nach dem aktuellen Bestand an Vereinen, für 2 oder möglicherweise auch 3 Jahre im voraus festgeschrieben wird. D.h. ein Verein, der zu Beginn dieser Periode gegründet wird (ein kluger LV wird das so mit dem Verein hinkriegen), bleibt dann bis zum Ende dieser Rechenperiode beitragsfrei.
Saukompliziert das alles...
Den genauen Passus findest du bestimmt in der DMV-Finanz- und Beitragsordnung.
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31.05.2017, 14:49
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V.I.P.
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Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.396
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Zitat:
Zitat von Michelino
Das ergibt sich daraus, dass der Jahresbeitrag für den LV, berechnet nach dem aktuellen Bestand an Vereinen, für 2 oder möglicherweise auch 3 Jahre im voraus festgeschrieben wird. D.h. ein Verein, der zu Beginn dieser Periode gegründet wird (ein kluger LV wird das so mit dem Verein hinkriegen), bleibt dann bis zum Ende dieser Rechenperiode beitragsfrei. [...]
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Mit einiger Verspätung noch eine Antwort hierauf. Erstmal danke für die Erklärung, die ich offensichtlich brauchte, obwohl ich damals den Passus der DMV-Finanz- und Beitragsordnung ein paar mal gelesen hatte...
Nun ist es aber keine "echte" Beitragsbefreiung, denn zum einen ist die Vereinsgründung nicht immer nur eine Frage, ob man das passend "hinkriegt": Wenn sich ein Verein formiert und gleich am Spielbetrieb teilnehmen möchte, so werden für ihn durch den DMV Beiträge im einen Extrem nach ca. einem halben Jahr, im anderen nach 2½ Jahren berechnet. Zum anderen ist -- da der DMV die Beiträge nicht vom Verein, sondern vom LV erhebt -- diese "unechte" Befreiung in Landesverbänden, die die Pauschalbrechnung nicht weitergegeben, gar nicht wirksam. Und zum Glück wird die DMV-Beitragsberechnung nicht von allen LV (nämlich von keinem der vier ersten untersuchten) Eins-zu-Eins durchgereicht -- dazu vielleicht später mehr.
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