Zitat:
Zitat von goligolem
Jeder Häftling hat nun mal einen Anspruch auf Begnadigung wenn er über die Hälfte abgesessen hat das ist wohl leider so. Man hätte damals besser lebenslang mit anschliesender Sicherheitsverwahrung geben sollen aber das ist ein anderes Thema,man könnte auch sagen ein Pech wir sind nicht in Amerika denn da brächten wir über so ein Thema nicht zu diskutieren da wären die schon lange nicht mehr.
Vor allen sollte man an die Hinterblieben der Opfer denken die haben mit Sicherheit das noch immer nicht vergessen höchstens verdrängt aber jetzt wird alles nochmal aufgebauscht und das ist sch.... .
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Zur
angedeuteten Todesstrafe: Das kann doch wohl nicht Dein Ernst sein!
Damals -und das deutet auch das Urteil mit 3x lebenslänglich an- hätte es
nach heutiger Rechtssprechung lebenslänglich, mit der Feststellung der
besonderen Schwere der Schuld gegeben.
Selbst bei einer gerichtlich angeordneten
Sicherungsverwahrung müssen Verurteilte -nach
deutscher Auffassung von Recht und Gerechtigkeit- mit besonders schwerer Schuld hoffen dürfen,
eines Tages freigelassen zu werden.
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Wie poste ich falsch?
Nachdem ich
Google, die
Suche und die
FAQ erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich -in den
falschen Unterforen-
zwei bis sechs neue Themen, diese mit sehr
kreativem und
undeutlichem Text, unter denen sich jeder etwas
anderes vorstellen kann!
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