Wie sieht das Rechtlich aus ?
Hallo Foris !!!!
Folgene Situation:
Eine Minigolfanlage öffnet um 14 Uhr. Zum Training treffen sich Spieler auf der Anlage gegen 8:30 Uhr. Um 9:30 trifft der Inhaber auf der Anlage ein und schaut nach dem Rechten auf der Anlage und verweilt auf seine Anlage , aber öffnet nicht und öffnet auch nicht die Toiletten.Um 10:30 verläßt ein Spieler das Training . Der Inhaber der Anlage steht am Eingang und sagt zu dem Spieler "Was ist mit Trainingsgebühr" , Der Spieler antwortet mit "Haben sie den schon geöffnet" Darauf der Inhaber du benutzt die Anlage und hast dafür Trainingsgeühr zu bezahlen , und der Inhaber wurde im Ton sehr laut und bezeichnete den Spieler als "Vogel".
Dem Spieler geht es nicht um die Trainingsgebühr sondern wie sieht es den jetzt aus Rechlicher Sicht aus? Kann der Inhaber zu jeder Zeit (also auch Nachts wenn jemand auf der Anlage ist und er kommt vorbei) eine Gebühr verlagen und muß nicht geöffnet haben. Wenn Ja muß er nicht auch dann den Zugang zu den Toiletten ermöglichen.
Geändert von Yoda (12.05.2009 um 12:24 Uhr).
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