besitzstandswahrung
@ bärliner
besitzstandswahrung hat nichts mit ausbildungsinhalten zu tun, wenn dies so wäre müßtest du dauernd einen neuen führerschein machen, da sich dort die anforderungen auch ständig ändern.
bei der besitzstandswahrung geht es allein um die bisherigen rechte.
ein schiri konnte wenn er die ausbildung hierzu gemacht hat , in jeder liga als schiri eingesetzt werden
ein oberschiri konnte das auch und zwar auch in jeder liga.
dann habt ihr den lehrgang buli eingeführt.
damit habt ihr ab dann die lizenzen ( aber nur für neuerwerber ) beschränkt, vielleicht habt ihr das schlauerweise auch irgendwo schriftlich niedergelegt, ansonsten war der aufbaulehrgang ja in der praxis gut aber theoretisch für die katz.
somit hat jeder lizenzinhaber jetzt durch die besitzstandswahrung mindestens die lizenz b und einige ( aufbaulehrgangsteilnehmer und besitzer der lizenz vor einführung des aufbaulehrganges ) die lizenz a.
das ein paar sogar besser gestellt werden interessiert , die die schlechter gestellt werden , bestimmt wenig.
aber frage doch einfach mal bei uwe braun nach , der hilft doch gerne bei juristischen fragen aber es gibt noch mehr echte juristen unter den minigolfern. die können das bestimmt auch.
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