Ich geh mal von aus, dass der prüfende Staatsanwalt lediglich zu überprüfen und einzuschätzen hatte, ob von Frau Mohnhaupt noch eine Gefährdung ausgeht.
Anscheinend ist er zu diesem Schluß nicht gekommen.
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Was diese immer wiederkehrenden Forderungen nach Entschuldigung und Reue anbelangt:
1.
ist -man mag das Bedauern , ändert aber nichts an den Tatsachen- Reuebekundigung nicht Vorausetzung für einen positiven Bescheid des Antrages auf Entlassung zur Bewährung. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, das der Generalbundesanwalt diese Dinge völlig ausser Acht gelassen hat. Wir urteilen hier über einen rechtlichen Vorgang, dessen Ablauf wir nur sehr bedingt kennen.. Wir wissen nicht, was der Staatsanwalt und Frau Mohnhaupt miteinender gesprochen haben, und welchen Eindruck er von ihr hatte.
2.
"Entschuldigen" wie soll denn sowas gehen? Die Ermordeten sind und bleiben tot, die Hinterbliebenen sind und bleiben Geschädigte.
Und eines ist doch wohl sonnenklar: hätte es eine Entschuldigung gegeben, hätte es geheissen: "Das macht die nur um rauszukommen!" und "So eine Unverfrorenheit nach so langer Zeit die Hinterbliebenen zu belästigen und alles wieder aufzureissen".
Diese Entschuldigungsforderungen sind völig paradox, insbesondere zum jetzigen Zeitpunkt.
Kurzum:
Hier wurde so entschieden, wie es das Recht vorsieht bzw. die Möglichkeit besteht.
Ob man das gefühlsmäßig nachvollziehen kann/mag, bzw. gegen so eine Regelung ist, steht da auf nem ganz anderen Blatt.
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SiegNatur !
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