Hallo Minigolffreunde,
ich hätte gern eine Frage zur Brücke beantwortet.
In den Regeländerungen zum 1.1.2010 steht:
Am Hindernis Brücke muss sich zukünftig mindestens über der Grenzlinie ein Dach befinden. Damit wird der Zustand wiederhergestellt, der bei der Einführung dieser Bahn unter der Bezeichnung Steg durch Tunnel eigentlich vorgesehen war, im Laufe der Zeit aber etwas in Vergessenheit geriet. (Quelle DMV-Homepage >>>
http://www.minigolfsport.de/aktuelles/aktuelles416.html)
In den Normungsbestimmungen für Miniaturgolf (S12) findet sich hierzu nicht der geringste Hinweis: siehe hier >>>
http://www.minigolfsport.de/download/handbuch-s12.pdf (Seite 4, unten).
Meine Frage nun: was gilt denn jetzt?
Wenn das Dach wirklich Pflicht sein soll, dann die sich anschließende Frage: Wie ist das Dach spezifiziert (insbesondere Abmessungen) und wo kann man das nachlesen? Als Betonkopp habe ich noch nie ein Dach über der Brücke gesehen!
Liebe Grüße aus Osnabrück
Peter.