Na zum Glück brauche ich nicht die Frage wegen dem Verbot des Mitführens von alkoholfreiem Weizenbier auf der Anlage stellen > danke JoE !
Ich habe diese Geschichte gestern gehört und sollte sich kein DMV-Offizieller dazu hier im Forum äußern, werde ich mal als Landeslehrwart eine offizielle Anfrage an den DMV stellen.
Vielleicht kann auch unser DMV-Präsi diesbezüglich Klärung verschaffen, wenn er auf der DJM in Berlin ist. Ich muss doch schließlich als Lehrwart wissen, ob es eine Erweiterung der kulinarischen Verbotsliste neben der Milschschnitte, dem Eis mit Schwarzwälder Kirschen, Käsefondue sowie dem Mohnbrötchen gibt.
Weiteres zu diesem Thema vielleicht eher in die Rubrik "Kleine Regelkunde" stellen.