Unerlaubter Ballwechsel
Beim letzten Schiedsrichterlehrgang kam folgende Frage auf:
Gemäß Handbuch S 1 (7.1) ist ein Ballwechsel eines im Spiel befindlichen Balles verboten und wird nach S 1 (18.6.d) mit einem „V“ + 2 bestraft.
Nun hat ein Spieler versehentlich an einer Bahn einen absolut unbrauchbaren Ball genommen, geht nach dem 1. Schlag zum Schiedsrichter und sagt ihm, das er das Spiel an dieser Bahn nicht beendet, sondern nur den Ball wechseln möchte und dies auch so tut. Nach den Statuten ist diese Vergehen lediglich mit einem „V“ + 2 zu ahnden. Den zusätzlichen Passus „ 7 Punkte für die betreffende Bahn“ habe ich nicht mehr gefunden. Wie würdet ihr entscheiden und nach welchen Kriterien?
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Zur Zeit keine sinnvolle Signatur
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