Zur rechtlichen Situation habe ich folgende Auskünfte erhalten:
Es gibt zwei Punkte, über die diese Stiftungsgründung noch gerichtlich angefochten werden kann.
Zum einen gefährdet diese Stiftung die Förderung durch das BMI, da hier Gelder des DMV verwendet wurden.
Zum zweiten werden Gelder des DMV in eine Stiftung gegeben, die nicht durch ihn selbst kontrolliert werden kann. Will heißen, wenn die Gewinne der Stiftung nicht im Sinne der Satzung verwendet werden, kann dies nicht durch die Mitglieder verhindert werden.
Die Möglichkeit der Anfechtung ist auf jeden Fall für die Landesverbände als ordentliche Mitglieder gegeben. Aber auch Vereine oder sogar Einzelpersonen werden gute Chancen eingeräumt.
Das ganze kann zunächst eine kostspielige Angelegenheit werden. Aber vielleicht findet sich ja jemand.
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