Zitat:
Zitat von pinkydiver
das geht wahrscheinlich auch anderen so, aber bei Verwendung der elektronischen Eingabegeräte stellt sich für mich eine ganz andere Frage:
Wer haftet wenn so ein Teil während des Wettkampfes einem Spieler aus der Hand rutscht, auf den Boden fällt und kaputt geht? Ist der DMV für diesen Fall versichert? Wenn nein - (und der betreffende Spieler muß für den Schaden aufkommen) kann ich nur jedem empfehlen die Benutzung der Dinger abzulehnen.
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da sollte doch die privathaftpflicht greifen oder?