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Zitat von rain
@ travis
SPORTORDNUNG 4.8
"Spieler/innen, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können bei nationalen und regionalen Meisterschaften nicht als Einzelspieler/in, sondern nur als Mannschaftsspieler/in starten, es sei denn, sie haben ihren Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland."
Ich weiß nicht was das EU-Recht dazu sagt, aber Herbert hat recht.
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Ich selbst wäre gar nicht auf die Idee gekommen, daß es so eine Regelung geben könnte. Ich mußte mich auch eines besseren belehren lassen.
Ich kann auch im Moment nicht die Frage beantworten, ob das eventuell schon durch die WMF geregelt ist oder "nur" eine DMV-Bestimmung. In beiden Fällen kann man versuchen, ob sich keine Änderung herbeiführen läßt. Sowas dauert jedoch, vor allem im 1. Fall.