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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

 
 
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  #1  
Alt 15.06.2011, 16:48
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.396
Standard Wechselzeitraum

In der DMV-Sportordnung steht unter 2. (5):
Spieler/innen können den Stammverein innerhalb des DMV grundsätzlich nur innerhalb eines festgelegten Wechselzeitraums wechseln. Dieser Wechselzeitraum läuft vom 01.08. bis zum 31.08. eines jeden Jahres. Die Spielberechtigung für den neuen Verein wird zum 01.09. erteilt. Bis zur Erteilung der Spielberechtigung für den neuen Stammverein kann der/die Spieler/in weiterhin für den bisherigen Stammverein spielen, sofern er/sie dort noch Mitglied ist.
Warum gibt es überhaupt einen Wechselzeitraum, d.h. welche Bedeutung kommt dem 01.08. zu? Letztlich sind es doch nur zwei Zeitpunkte, die entscheidend sind: 30.06. für die Beantragung der Freigabe und 01.09. für die Spielberechtigung für den neuen Verein.
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