Zitat:
Zitat von Travis
was ist denn dann mit einem elektronischen Pistenplan auf einem iPod (nachweisslich keine "Funkausrüstung"?
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Wie Dirk schon geschrieben hat, sind schriftliche Unterlagen zulässig. Elektronische Unterlagen können ebenso wie Emails nicht als Schriftform gelten. Jaja ich weiß, liebe Berufs- und Hobbyjuristen - das mit den Emails ist in der Rechtsprechung umstritten, aber herrschende Meinung ist wohl immer noch, dass eine Email nicht die Schriftform erfüllt.