Zitat:
Zitat von Travis
zu 2) zum einen gibt es die elektrischen Zigaretten auch ohne Nikotin und zum anderen müsstest man dann ja auch Nikotin-Pflaster und Kaugummis verbieten
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Es steht ja nicht geschrieben, das der Verzehr bzw. Genuß von Nikotin verboten ist, sondern das Rauchen ist verboten. Demnach darf ich straffrei schnupfen und Kautabak zu mir nehmen, sowie nikotinhaltige Pflaster und/oder Kaugummis verwenden. Rauchen dagegen darf ich nicht, wobei es da unabhängig ist, ob es sich um Zigaretten, elektr. Zigaretten oder sogar um sogenannte Kräuterretten (die ja bekanntlich nikotinfrei sind) handelt.
Zitat:
Zitat von pinkydiver
3. Hilfsmittel
(3) Pistenpläne oder andere schriftliche Unterlagen können bei allen nationalen und internationalen Wettbewerben verwendet werden.
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Da heißt es ,das Pistenpläne oder andere...... Es heißt aber nicht, das die Pistenpläne schriftlich vorhanden seine müssen. Nach meiner Lesart können Pistenpläne durchaus elektronisch vorliegen.
Das der/die Verfasser was anderes meinen, als niedergeschrieben wurde ist ja nun hinlänglich bekannt und eigentlich (außer vielleicht bei OPC) kein Aufreger mehr.