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Zitat von opc
pinky
ich irre nicht !!
wenn der dmv schreiben würde, dass er den alkoholwert mittels Geruchstest durch den schiedsrichter ermittelt, selbst das wäre dann, wenn der verband das absegnet, für minigolfer im dmv bindend .
wir haben im dmv nämlich ein regelwerk und nicht die stvo und die Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte als standard, dort ist durch die geltende Rechtsprechung geregelt, das atemkontrollgeräte nicht gelten ( aber die geltende Rechtsprechung gilt dort für die durch die Rechtsprechung abgedeckten Gesetze aber das DMV Regelwerk gehört nicht dazu )
sollte das nicht stimmen, dann lasse ich mich gerne durch jemanden mit Ahnung ( zb. Uwe Braun und auch andere mit entsprechender Ausbildung eines besseren belehren.
man könnte natürlich gleich verfahren, wenn aber den dmv alkoholtester der fa x und y als gut empfindet und im regelwerk als gültige Messgeräte auflistet, dann wäre das Messergebnis bindend.
also ich wurde an den alkotestern nicht geschult und das kann jeder !
und wenn der dmv 4 Geräte anschafft und diese dann immer an unterschiedlichen orten einsetzten würde , wäre das sicher finanziell zu bewältigen, immerhin hat der dmv ein Etat von 250000 euro.
zu 0,31 bzw 0,28 kann man locker machen wie der gesetzgeber, Grenzwert 0,3 und wenn das Messgerät 0,4 anzeigt hast du verloren .
also eine messtoleranz ,das ist ja üblich
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1. Wenn der DMV das einfach so im Regelwerk vorschreiben könnte wären die Rechtsausschüsse stark beschäftigt. Jede subjektive Wahrnehmung ist heute anfechtbar. So wäre dann der Sport wirklich kaputt, und das willst Du ja nicht. So schreibst
2. Wieso sollte nur der DMV Tester haben, das würde bedeuten, wenn ich den Einsatzort der Testgeräte kenne, kann ich mich an anderen Turnierorte "besaufen", ohne das ich bestraft werden kann. Jeder Verein der ein Turnier ausrichtet bräuchte dann ein Testgerät. Wer bezahlt das?
3. Zum Thema Messtoleranz hat sich Lenny bereits sinnvoll geäußert (Verschiebung der Problemzone)