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Zitat von opc
Auszug aus der WADA / NADA
P1. ALKOHOL
Alkohol (Ethanol) ist in den nachfolgenden Sportarten nur im Wettkampf verboten. Die Fest- stellung erfolgt durch Atem- oder Blutanalyse. Der Grenzwert (Blutwerte), ab dem ein Do- pingverstoß vorliegt, beträgt 0,10 g/l.
Bogenschießen (FITA) Karate (WKF)
Kegeln und Bowling (FIQ) Luftsport (FAI) Motorbootsport (UIM) Motorradsport (FIM) Motorsport (FIA
und ganz komisch , hier ist die Atemanalyse erlaubt und ja auch genannt.
und selbst bei den Sportarten, bei denen es verboten ist, liegt der Wert bei 0,1 und nicht 0,0 .
Ist doch komisch , oder ?
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...und wieder mal wird ein Alkoholverbot im Regelwerk mit Doping vermischt.
Die NADA ist für die Kontrolle von Dopingvergehen zuständig und regelt dieses.
Die NADA ist nicht für das Regelwerk des Sportverbandes zuständig.
Du schreibst immer, wenn der DMV etwas in sein Regelwerk aufnimmt ist es für Mitglieder verbindlich. Der DMV hat aufgenommen, dass Alkohol verboten ist. Damit ist es verbindlich.
Das hat nichts mit Doping oder der NADA zu tun.