Unstrittig dürfte sein: Der WBV hat bei der Nominierungsberechnung einen Fehler gemacht, das hat der DMV-Rechtsausschuss so festgestellt. Es musste also eine Neubewertung vorgenommen werden.
Fehler kommen nun mal vor - keine Fehler macht derjenige, der die Hände in die Hosentasche steckt und sich denkt, lass mal die anderen, ich kritisiere dann..
Keinesfalls steht in diesem Urteil, dass Walter Klauke vom WBV einen Startplatz erhalten solle. Damit hatte Günter nicht den geringsten Spielraum, Walter zuzulassen.
Die Neubewertung im WBV hat offensichtlich ein weiteres Mal ergeben, dass Walter nicht qualifiziert ist (danke Uwe für deinen Beitrag).
Kein Gedanke daran, der WBV habe das RA-Urteil ignoriert.
Ob Walter unter diesen Umständen eine einstweilige Verfügung erwirkt hätte, bleibt dahingestellt. Aber es bleibt mit Grausen festzustellen:
Unser System ist in vielen Bereichen dermaßen kompliziert und intransparent, dass wir - als Fachleute!!! - in einer solchen Sache offenbar keinen Konsens bekommen.
Verlierer ist in jedem Fall unser Sport.
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