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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet.

 
 
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  #1  
Alt 10.04.2014, 09:54
Benutzerbild von wate
wate wate ist offline
Mensch
 
Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Kiel
Beiträge: 15.201
Standard Endlich! Vereine kriegen Post vom Jugendamt

Bisher war sexuellen Triebtätern in Vereinen Tür und Tor geöffnet, denn zur Ausübung eines Jugendtraineramtes oder Betreuers genügte in aller Regel die Bereitwilligkeit zum Ehrenamt.

Toll, wenn sich Menschen im Verein engagieren, denn die Bereitschaft zum Ehrenamt hat spürbar nachgelassen. Die Ausbildung und Betreuung von Kids in Vereinen ist unglaublich wichtig, weil der Sport z.B. eine sinnvolle Alternative für die virtuelle Welt ist, die unsere Kinder mehr und mehr in ihren Bann zieht.

Leider gibt es unter den Trainern und Betreuern oder Vereinsverantwortlichen auch Menschen, die die ihnen anvertrauten Kinder für ihre sexuellen Neigungen mißbrauchen. Es sind zum Glück nur Einzelfälle, doch selbst einer ist einer zu viel. Der Minigolfsport ist derzeit von 2 bekannt gewordenen Fällen betroffen (die Problematik gibt es leider überall). Ein Fall ist juristisch abgeschlossen, und der Straftäter ist zu 5 Jahren und 3 Monaten Haft verurteilt worden, ein Fall ist noch anhängig, weil gegen ein Urteil des Amtsgerichtes Bottrop Berufung eingelegt wurde und in Kürze die Verhandlung vorm Landgericht Essen ansteht.

Gestern berichtete der "Trierische Volksfreund" (Ausgabe Mosel), dass die Ämter und Sportbünde nun reagieren. Alle Vereine im Rheinland erhalten in Kürze Post vom Jugendamt, dass sie künftig für ihre Helfer im Jugendbereich polizeiliche Führungszeugnisse vorlegen müssen. Damit kann man zwar die Ersttäter nicht verhindern, aber einschlägig Vorbestrafte von solchen Posten fernhalten.

Ansonsten gilt: AUGEN AUF und Zivilcourage. Sexuelle Handlungen an oder vor Kindern sind abscheulich und strafbar, und dürfen unter keinen Umständen gebilligt werden.

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