Auf Bundesebene (DMV) trifft die Satzung klare Aussagen über die Zuständigkeit der Sportwarte-Vollversammlung:
Zitat:
12. (4) Der Sportwarte-Vollversammlung obliegen folgende Aufgaben:- die Beratung allgemeiner Fragen des Minigolfsports,
- die Beratungen von Vorlagen zur Änderung der Sportordnung für eine Beschlussfassung durch die Bundesversammlung im Rahmen der Zuständigkeit des DMV oder für eine Beschlussfassung durch die World Minigolf Federation (WMF) nach Zustimmung der Bundesversammlung,
- die Regelung des Spiel- und Sportverkehrs auf überregionaler und nationaler Ebene, auf internationaler Ebene im Rahmen der Zuständigkeit des DMV,
- die Beratung und Beschlussfassung über die zu Nr. 3 erforderlichen Durchführungsbestimmungen,
- die Beratung und Beschlussfassung über alle erforderlichen Zusatz- und Durchführungsbestimmungen zur Sportordnung des DMV,
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Wie sieht es aber in den einzelnen Landesverbänden aus?
- Wer entscheidet dort eigentlich über den Spielmodus der LV-Meisterschaften, LV-Ranglisten und LV-Ligen; ist es die Jahreshauptversammlung, sind es Sportgremien oder einzelne Funktionäre etc.?
- Ist die Zuständigkeit in den Satzungen oder anderen Bestimmungen festgeschrieben und gibt es Abweichungen davon in der Praxis?
- Wie bewertet ihr die Situation in eurem LV?