Zitat:
Zitat von pinkydiver
[...] in Hessen vertritt man die Meinung eine Anlage ist immer geschlossen es sei denn der OS sagt explizit was anderes, ich hab schon oft Ärger bekommen, wenn ich bei Seniorenpunktspielen, die Anlage betreten habe, um z.B. eine präparierten BAll weiter zu geben.
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Absehen davon, daß die Entscheidung nicht der OS alleine, sondern das Schiedsgericht (bzw. die Jury) trifft, stimmt diese "Meinung" mit der Sportordnung überein. Auf der Anlage
kann ein Zuschauerbereich freigegeben werden, muß aber nicht.
In jedem Fall gibt es einen Bereich (die eigentliche 'Turnieranlage'), den Zuschauer nicht betreten dürfen. Insofern ist das, was Keks zuletzt geschrieben hat, erstaunlich -- denn es liest sich so, als wären die Anlagen (ohne daß das vorgesehen ist) komplett freigegeben worden. Wenn man innerhalb der Sportordnung bleibt, dann ist das Betreuen nur aus dem Zuschauerbereich heraus natürlich eine erhebliche Einschränkung.
Deswegen ist es schon entscheidend, wieviele Betreuer vollen Zugang zur Turnieranlage, zu den Bahnen und den Spielern bekommen.