Zitat:
Zitat von goligolem
... das Publikum muss immer noch die 3G Regeln einhalten aber ins Schwimmbad kann man ohne Test. Ich verstehe die Macher dieser VO nicht mehr denn es ergibt keinen Sinn.
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Für die Macher der Coronaschutzverordnung NRW ist eine Minigolfanlage (§15 Absatz 2 Nummer 4) offensichtlich eher mit einem Bordellbetrieb (§15 Absatz 1 Nummer 8) zu vergleichen als mit einem Freibad (§15 Absatz 4 Nummer 1). Nur dass man im Bordell noch zusätzlich eine einfache Rückverfolgbarkeit sicherstellen muss (§15 Absatz 4 Nummer 2).
Aber dafür dürfen jetzt beliebig viele Publikumsspieler aus bis zu fünf Haushalten oder 100 Publikumsspieler aus beliebig vielen Haushalten (da ja getestet) zuzüglich beliebig vieler geimpfter oder genesener an einer Bahn ohne Abstand spielen und müssen nur 1,5 Meter Abstand zur nächsten Gruppe halten (§4 Absatz 1 und Absatz 5 Nummer 2).
Und ja, ich verstehe den Sinn dieser Regelungen auch nicht mehr.