Dienstverpflichtung von Mitgliedern
Vielleicht kann man dieses Thema ja auch emotionslos diskutieren und erstmal ein paar Fakten sammeln...
Beispiel 1. MGC Mainz: Jedes Mitglied, das die Heimanlage nutzt, ist zu einer bestimmten Anzahl von Arbeitsstunden auf der Anlage verpflichtet. Fehlzeiten werden finanziell ausgeglichen. Der "Schlägerdienst" gehört nicht dazu sondern wird vom Verein bzw. vom wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb "Minigolfanlage" bezahlt.
Ein Problem ist oft die Abgrenzung, wer denn nun die Heimanlage nutzt und wer nicht. In Jahren ohne BL-Heimspiel waren "Legionäre" weitgehend freigestellt, da eine Anreise von ...zig km nicht zumutbar war, um mal eben zwei Stunden Laub zusammen zu raufen.
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