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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

 
 
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  #25  
Alt 21.07.2008, 15:01
Benutzerbild von f2m
f2m f2m ist offline
Freak
 
Registriert seit: 21.12.2006
Ort: Blankenstein
Beiträge: 1.574
Standard

Zitat:
Zitat von MSZoff Beitrag anzeigen
Würde ich ja alles einsehen, wenn ich vom Verein/Verband schwarz auf weiß bestätigt bekommen würde, dass Reparaturen, die evtl. durch betreten entstehen könnten, sowohl finanziell als auch arbeitstechnisch übernommen werden. Da ich auf solche Anfragen aber immer nur ein müdes Lächeln erntete, sehe ich auch keinen Grund mein Hausrecht aus der Hand zu geben. Ohne schriftlichen Vertrag kann mich niemand "entmündigen"! .......
.
Dann müßtest du ja im Vorfeld eine Bauzustandbeschreibung abgeben/aufnehmen und die Unterschiede hinterher zur Reparatur einfordern. Naja,etwas über das Ziel herausgeschossen.

.. und es wird ja auch keiner gezwungen, seine Anlage zur Verfügung zu stellen

Wenn denn Einrichtungen zweckentfremdet verwendet werden (Steingartenmauern als Aussichtsplattform) sollte das Schiedsgericht auf Aufforderung einschreiten (... evtl auch wegen Sturzgefahr usw.).

Wenn man mich als Oschi/Schiri darauf anspricht und es erfolgt keine Reaktion seitens des Publikums: Anlage zumachen/für Publikum sperren - ganz einfach. Dieses sollte aber im Vorfeld abgesprochen sein!!


Und noch einmal zum Thema "Bahnen betreten":
Leider fällt mir hier eher Publikum negativ auf (obwohl ich jetzt nicht generell über Publikum meckern will". Sie sind eher unachtsam und unsensibel zu diesem Thema.
Leider gilt der dumme Spruch: Das deutsche Volk besteht zu 80% aus Analphabeten, der Rest kann nicht lesen"
Meistens können sie das "Bahnen nicht betreten" ja auch nicht lesen, weil sie mitten drauf stehen.
Doch mal ehrlich: vom reinen Betreten passiert doch nicht viel.

Die größeren Zerstörungen rechne ich aber den Turnierspielern zu, die über schlechte Ergebnisse gegen Hindernisse /Bahnen treten bzw mit dem Schläger dagegen hauen oder Blumenbeete rasieren - leider alles schon live erlebt. Und das muß vom Schiedsgericht geahndet werden.
__________________
Neid ist die einzig wahre Form der Anerkennung
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