Zitat:
Zitat von Raila
Das heißt also ergo in der Konzequenz -Vereinkleidung vorgeschrieben - Alkohol verboten- Kontrolle der Spieberechtigung und demensprechende Strafen bei Nichtbeachtung der Sportordnung?
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Auch wenn ich hier nicht für den Verband antworte, denke ich, daß eine Vereinskleidung nur bei Mannschaftswettbewerben (und damit nur für die Mannschaftsspieler) vorgeschrieben ist, die allerdings dann auch bei WCT-Turnieren. Ansonsten reicht ein Vereinsemblem o.a. Für Spieler, die keinem Verein angehören, sollte diese Regelung sowieso komplett entfallen. Siehe Sportordnung §22:
(1) Jeder Sportler und jede Sportlerin sowie Betreuer haben bei Turnieren vereinseinheitliche Mannschaftskleidung zu tragen (einheitlich heißt: Vereinsjacken, Hemden, T-Shirts oder Blusen müssen vereinseinheitlich sein). Ausreichend ist einheitliche Kleidung innerhalb von Mannschaften.
(2) Die Vereinszugehörigkeit muss nach außen hin jederzeit deutlich sichtbar gemacht sein (ein Vereinsemblem und/oder Schriftzug (kleines Metallabzeichen genügt nicht), darüber hinaus nur offizielle Auszeichnungen). Vereinsembleme und/oder -namenszüge sind einheitlich zu tragen.
Ohne Verein keine Vereinszugehörigkeit und damit kein Vereinsemblem oder Vereinskleidung.
Und "kein Alkohol" sollte für alle Spieler auf allen offiziellen Turnieren sowieso selbstverständlich sein.
mico