Ich habe die Begründung von unserem BSpW im MM auch gelesen und finde sie an den Haaren herbeigezogen.
Nehmen wir mich einfach mal als Beispiel:
Einfacher Schiedsrichter, also zukünftig Lizenz C
seit 1999 nur im überregionalen Spielbetrieb mit der Mannschaft unterwegs, inkl. Tätigkeit als Schiedsrichter (also eine Menge Erfahrung
)
Zukünftig darf ich in der 2 Bundesliga/Regionalliga nicht mehr eingesetzt werden, weil ich nicht die nötige Erfahrung mit dem anspruchsvollen Spielen/Spielern haben. Gleichzeitig darf ich aber bei einem Ranglistenspieltag in Berlin eingesetzt werden. Dort treffe ich dann auf Spieler des TMV (1.Bundesliga), VfM Berlin, Reinickendorfer MGC (2.Bundesliga) 1.BMSC (Regionalliga Ost). Sofern diese Spieler auf Verbandsebene spielen, bin ich in der Lage mit Ihnen umzugehen und darf als Schiedsrichter eingesetzt werden, sobald wir mit den identischen Spielern überregional spielen, bin ich dazu nicht mehr in der Lage.
Und das Ganze, bei den immer gleichen Regeln!
Ein "neuer" Schiedsrichter, der sich die Übungseinheiten ans Bein bindet, kann dann, auch ohne persönliche Erfahrung, auf die soviel Wert gelegt wird, dann bis zur 2. Bundesliga eingesetzt werden.
Ferner kann ich eine aus dem Ärmel geschüttelte Übergangsregelung nicht nachvollziehen. Wenn ich so entscheidenen Änderungen in der Bundesversammlung beschliesse, muss das wasserdicht sein.
Diese Änderung bringt bei mir nur lauter ??? hervor