|
|
Forum
|
|
|
|
Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis. |
|
|
06.02.2019, 12:12
|
Student
|
|
Registriert seit: 26.08.2015
Beiträge: 84
|
|
Zitat:
Zitat von tg
Na, ganz einfach... was du zitierst, bezieht sich auf die Mannschaftszusammensetzung (wie du eingangs selbst schreibst) -- d. h., wie groß die Mannschaftsstärke ist und wieviele Ergebnisse zählen.
Das hat aber gar nichts mit dem Thema 'Ersatzspieler' zu tun. Da hierzu keine Silbe gesagt wird, wird die grundsätzliche Regel 15.1 aus der Sportordnung angewendet.
|
...ich denke, das ist ein krasser Denkfehler. Das ist doch eine klare Wenn-Dann-Beziehung.
Die in der Generalausschreibung beschriebenen Regelungen schließen den Ersatzspieler
für 2. und 3. BL aus.
Die Generalausschreibung unterscheidet unter Punkt 8
(8. Art der Wettkämpfe, Mannschaftszusammensetzung und Einsatzbeschränkungen)
zwischen 1. Bundesliga Damenmannschaften 3 plus 1 Ersatzspielerin
Herrenmannschaften 6 plus 1 Ersatzspieler
und 2. Bundesliga Vereinsmannschaften 6 - 8 max. 2 Streichergebnisse
Einzelspieler möglich
und 3. Bundesliga Vereinsmannschaften 5 - 8 max. 2 Streichergebnisse
Einzelspieler möglich
Die Sportordnung besagt, daß ein Ersatzspieler zugelassen ist, soweit in den Ordnungen oder Ausschreibungen nicht etwas anderes bestimmt ist.
Die Generalausschreibung bestimmt für die 1. BL einen Ersatzspieler, für die 2. und 3. BL
Mannschaften mit Streicher.
Somit ist ein Ersatzspieler für 1. BL zugelassen, da dies hier explizit vorgegeben ist.
Für 2. und 3. BL ist "etwas anderes bestimmt".
Punkt 8 der Ausschreibung beschreibt und bestimmt die drei Varianten für die überregionalen
Ligen.
Aus der Tatsache, daß der Ersatzspieler für 2. und 3. Liga nicht explizit erwähnt wird abzuleiten,
er sei lt. Sportordnung dann zugelassen, halte ich für fehlerhaft konstruiert.
Sollte man vllt. beim DMV anfragen, wenn man das weiter verfolgen möchte.
|
06.02.2019, 13:00
|
|
Moderator Bälle, Material
|
|
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.510
|
|
der Sinn der Streicherregelung war ja gerade, dass es eben KEINEN Auswechselspieler mehr geben sollte, dass die erste Liga dennoch mit Auswechselspieler gespielt wird , ist einfach der Tatsache geschuldet, dass es international z.B. beim EC auch die Auswechslungsregeln gibt.
Macht zwar für mich keinen dass man dann auch in <Deutschland in der 1. Lig a so spielt, aber meinetwegen.
Ich finde es nur bedenklich dass es immer wieder Leute gibt, die zu vorhandenen Spielsystemen, die gut eingeführt, bewährt und eigentlich jedem halbwegs intelligenten Menschen logisch erscheinen sollten, die Lücken und leichte Ungereimheiten im Regelwerk suchen um sie für ihren eigenen Vorteil bzw. den ihres vereines schamlos auszunutzen.
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
|
06.02.2019, 13:30
|
V.I.P.
|
|
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.396
|
|
Zitat:
Zitat von RALF N. BALLARTIST
[...] Sollte man vllt. beim DMV anfragen, wenn man das weiter verfolgen möchte.
|
Um mit dem letzten Satz anzufangen: Ich möchte das gar nicht weiter verfolgen... weder im praktischen Einsatz für eine Mannschaft meines Vereins oder der ich angehöre noch in einer Anfrage an den DMV (ich glaube die Antwort zu kennen). Ich weiß ja, wie die Regelung für die 2. und 3. Bundesliga beabsichtigt war (nämlich ohne Ersatzspieler) und akzeptiere das auch.
Ich habe hier auf die Frage von goligolem meine Meinung abgegeben -- und wie ich finde auch gut begründet --, daß die Ausschreibung (für die überregionalen Ligen) trotzdem etwas anderes aussagt. Es ist auch nicht das erste mal, daß auf diese Formulierungsschwäche hingewiesen wurde.
Was mich betrifft, ich suche keine Lücken und Ungereimtheiten im Regelwerk, sie kommen zu mir.
Zitat:
Zitat von RALF N. BALLARTIST
[...] Die Sportordnung besagt, daß ein Ersatzspieler zugelassen ist, soweit in den Ordnungen oder Ausschreibungen nicht etwas anderes bestimmt ist.
Die Generalausschreibung bestimmt für die 1. BL einen Ersatzspieler, für die 2. und 3. BL
Mannschaften mit Streicher.
Somit ist ein Ersatzspieler für 1. BL zugelassen, da dies hier explizit vorgegeben ist.
Für 2. und 3. BL ist "etwas anderes bestimmt".
Punkt 8 der Ausschreibung beschreibt und bestimmt die drei Varianten für die überregionalen
Ligen.
Aus der Tatsache, daß der Ersatzspieler für 2. und 3. Liga nicht explizit erwähnt wird abzuleiten,
er sei lt. Sportordnung dann zugelassen, halte ich für fehlerhaft konstruiert. [...]
|
Aus Interesse möchte ich hier noch nachfragen, ob du mit 'Für 2. und 3. BL ist "etwas anderes bestimmt"' etwas anderes als für die 1. BL oder etwas anderes als in der Sportordnung meinst.
|
06.02.2019, 13:33
|
V.I.P.
|
|
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.396
|
|
Zitat:
Zitat von pinkydiver
[...] Ich finde es nur bedenklich dass es immer wieder Leute gibt, die zu vorhandenen Spielsystemen, die gut eingeführt, bewährt und eigentlich jedem halbwegs intelligenten Menschen logisch erscheinen sollten, die Lücken und leichte Ungereimheiten im Regelwerk suchen um sie für ihren eigenen Vorteil bzw. den ihres vereines schamlos auszunutzen.
|
Wer macht denn so etwas, hast du da Beispiele?
|
06.02.2019, 15:13
|
|
Freak
|
|
Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
|
|
Zitat:
Zitat von pinkydiver
der Sinn der Streicherregelung war ja gerade, dass es eben KEINEN Auswechselspieler mehr geben sollte, dass die erste Liga dennoch mit Auswechselspieler gespielt wird , ist einfach der Tatsache geschuldet, dass es international z.B. beim EC auch die Auswechslungsregeln gibt.
Macht zwar für mich keinen dass man dann auch in <Deutschland in der 1. Lig a so spielt, aber meinetwegen.
Ich finde es nur bedenklich dass es immer wieder Leute gibt, die zu vorhandenen Spielsystemen, die gut eingeführt, bewährt und eigentlich jedem halbwegs intelligenten Menschen logisch erscheinen sollten, die Lücken und leichte Ungereimheiten im Regelwerk suchen um sie für ihren eigenen Vorteil bzw. den ihres vereines schamlos auszunutzen.
|
Ich wollte eigentlich nur wissen ob der Ersatzspieler in den Ausschreibungen von anderen LV ebenfalls nicht erwähnt werden oder ob es wie im Fall Hessen laut Regelung eben keinen Ersatzspieler gibt. Die Frage nach dem Ersatzspieler kam übrigens bei einem Aufbaulehrgang für Schiedsrichter und da sagte man uns ganz klar wenn keine eindeutige Regelung geschrieben steht dann tritt halt S1 15.1 in Kraft. Es kommt also doch auf die Formulierung der Ausschreibung an und wenn die Möglichkeit besteht warum soll ich dann als Verantwortlicher eines Vereins diese Regelung nicht nutzen. Um noch einmal klar zu stellen es ging eigentlich um die Ausschreibungen der einzelnen LV die wohl einige überhaupt nicht lesen, zumindestens habe ich das in dem Fall mal wieder feststellen können.
|
06.02.2019, 16:28
|
Student
|
|
Registriert seit: 26.08.2015
Beiträge: 84
|
|
Aus Interesse möchte ich hier noch nachfragen, ob du mit 'Für 2. und 3. BL ist "etwas anderes bestimmt"' etwas anderes als für die 1. BL oder etwas anderes als in der Sportordnung meinst.
...bezogen auf den Passus in der Sportordnung.
Die Sportordnung läßt Ersatzspieler nur dann zu, wenn (...) in Ausschreibungen nichts anderes
bestimmt ist.
Und die Generalausschreibung für den überregionalen Ligenspielverkehr stellt unter Punkt 8
drei Fälle nebeneinander, die sich klar unterscheiden.
Die Ausschreibung legt für den Spielbetrieb der 1. BL Damen 3 + Ersatz und für Herren 6 + Ersatz
fest und für 2. und 3. BL eben eine andere Gestaltung der Mannschaften.
D. h. für die 1. BL ist nichts anderes bestimmt, sondern exakt 1 Ersatzspieler und für 2. und 3.BL
ist die Zusammensetzung der Vereinsmannschaften so wie beschrieben mit Streichern bestimmt.
|
06.02.2019, 16:58
|
V.I.P.
|
|
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.396
|
|
RALF N. BALLARTIST, was wäre denn, wenn für die 1. Bundesliga lediglich stehen würde:
(1) In der 1. Bundesliga werden Mannschaftswettbewerbe für Damen- und Herren-Mannschaften ausgetragen.
Damen-Mannschaften 3 Spielerinnen (D, Sw1, Sw2, max. 1 Jw und/oder Schw). Zusätzlich ist je Damenmannschaft eine Einzelspielerin zugelassen.
Herren-Mannschaften 6 Spieler (H, Sm1, Sm2, max. 2 Jm und/oder Schm).
Wäre dann deiner Meinung nach eine Ersatzspielerin bzw. ein Ersatzspieler zugelassen oder nicht?
|
07.02.2019, 08:38
|
Student
|
|
Registriert seit: 26.08.2015
Beiträge: 84
|
|
Zitat:
Zitat von tg
RALF N. BALLARTIST, was wäre denn, wenn für die 1. Bundesliga lediglich stehen würde:
(1) In der 1. Bundesliga werden Mannschaftswettbewerbe für Damen- und Herren-Mannschaften ausgetragen.
Damen-Mannschaften 3 Spielerinnen (D, Sw1, Sw2, max. 1 Jw und/oder Schw). Zusätzlich ist je Damenmannschaft eine Einzelspielerin zugelassen.
Herren-Mannschaften 6 Spieler (H, Sm1, Sm2, max. 2 Jm und/oder Schm).
Wäre dann deiner Meinung nach eine Ersatzspielerin bzw. ein Ersatzspieler zugelassen oder nicht?
|
...in der 2. und 3. BL nicht.
|
07.02.2019, 09:22
|
V.I.P.
|
|
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.396
|
|
Die Frage bezog sich nur auf die 1. Bundesliga...
|
07.02.2019, 12:18
|
Student
|
|
Registriert seit: 26.08.2015
Beiträge: 84
|
|
Zitat:
Zitat von tg
Die Frage bezog sich nur auf die 1. Bundesliga...
|
...oh, da war ich total neben der Kapp, ich habe Deinen alternativen Text nicht erkannt und
nur den letzten Satz gelesen. Ich bitte um Entschuldigung (bin momentan angeschlagen, mit
Nierenstein im Harnleiter, Schlauch dabei und in 4 Wochen nächste OP - ständig Schmerzen -
für gewöhnlich schaue ich genauer hin.)
Ja nun, das ist tricky.
§ 7 Sportordnung (Auszug)
7. Ausschreibungen
(1) Für alle Turniere ist eine Ausschreibung herauszugeben, aus der alle wichtigen Einzelheiten hervorgehen müssen.
(2) Die Ausschreibung muss folgende Punkte enthalten:
- Veranstalter
- Turnierart
- Austragungsorte (Anlagen)
- Wettbewerbsarten, Angabe der Kategorien (Einzel und Mannschaften) sowie ggf. der Mannschaftszusammensetzungen
...
Mit der Generalausschreibung für den überregionalen Ligenspielverkehr werden einige Rahmen-
Bedingungen für 1., 2. und 3. BL gesetzt.
So auch die Mannschaftszusammensetzungen.
Dem Gedankenspiel Deines alternativen Textes folgend...
Dann läge ein Rückgriff auf S1 (sind ja die Spielregeln, nicht die Sportordnung) gedanklich näher.
Die Unterscheidung, bei den Damen Einzelspielerin und bei den Herren nicht, so nehme ich an,
hast Du absichtlich gewählt (?).
Das könnte zu der Annahme führen "bei Damen anders bestimmt, bei Herren nichts anderes
bestimmt", so daß man für Herren den Ersatzspieler zulassen könnte.
Da wäre ich aber zugegebenermaßen total unsicher, was korrekt wäre.
Die aktuelle Ausschreibung halte ich aber für ausreichend.
|
Themen-Optionen |
|
Ansicht |
Linear-Darstellung
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 04:56 Uhr.
|