Auszug aus der Sportordnung:
"(3) Die Ergebnisliste ist innerhalb einer Woche nach dem Turnier in elektronischer Form – an folgende Stellen zu senden:
- den DMV-Sportwart
- alle Vereine, aus denen Spieler/innen an der Veranstaltung teilgenommen haben,
- alle Landesverbände, aus deren Zuständigkeitsbereich Spieler/innen an der Veranstaltung teilgenommen haben,
- bei internationalen Turnieren an alle Geschäftsstellen von den WMF-Aktivmitgliedern, aus denen Spieler/innen an
der Veranstaltung teilgenommen haben.
Zusätzlich sind die Ergebnisse in elektronischer Form über das über das hierfür eingerichtete Eingabeformular zur Fortschreibung
der Deutschen Rangliste an den DMV zu melden, soweit die durchgeführte Turnierart in den entsprechenden
Durchführungsbestimmungen für eine Aufnahme in die Deutsche Rangliste vorgesehen ist
(4) Der DMV-Sportwart ist berechtigt, bei Verstößen gegen Abs. 3 Verwaltungsgeldstrafen bis zu 250,00 EUR zu verhängen."
Da können die 250 Euro gerade mal im Kreis wandern