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Zurück   Minigolf-Welt > Minigolf-Forum (seit 1996) > Bahnengolf-Forum

Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet.

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  #11  
Alt 20.12.2007, 13:02
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.519
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Zitat:
Zitat von Piependeckel Beitrag anzeigen
Eine Sache habe ich gelernt:

*Brüllen* ist also überhaupt nicht strafbar. .....
Das dieses *Brüllen* überhaupt in irgendeiner Weise in den Regularien auftaucht, wundert mich immer und immer wieder.

Diese sinnlose Brüllerrei sollte man mal ganz abschaffen, international wird da auch mehr und mehr eingeschritten, so daß es sich auf ein erträgliches Maß reduziert hat

HDC
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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  #12  
Alt 20.12.2007, 13:07
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.519
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Zitat:
Zitat von DiStefano Beitrag anzeigen
Auch ist das Spielen nicht lizensierter Bälle z. B. schlimmer als Schlägeraufhauen (sofern nicht dabei der Fuß eines anderen Turnierteilnehmers getroffen wird, wodurch diesem ein "Nachteil" i. S. Punkt 6b) entstehen würde) oder Schlägerschmeißen, sofern man nicht einen anderen Turnierteilnehmer dabei trifft. Dafür gibt's nämlich jetzt nur noch E + 1!
Findest Du Schlägerschmeissen schlimm? Das sollte überhaupt nicht bestraft werden egal wie weit er fliegt, solange nicht die Mitspieler getroffen werden, dann ist es Körperverletzung,
das ist doch endlich mal Action auf dem Platz und das wollen die Zuschauer sehen.

Haste mal gestern abend das Tennis Match Boris Becker gegen John McEnroe gesehen.
Ich bglaube da flogs Mäc's Schläger mindesten 1 mal pro Minute irgendwo hin, von den Pöbelleinen mal ganz zu schweigen. Was ist passiert, nichts. Schlechtes Vorbild für Jugendliche, sicher aber das Volks wills sehen.

HDC
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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  #13  
Alt 20.12.2007, 13:30
Benutzerbild von Raila
Raila Raila ist offline
Goldfinger
 
Registriert seit: 30.11.2006
Ort: im Rheinland
Beiträge: 5.977
Standard

Warum muß eigentlich alles geändert werden und wer hat das ganze geändert, würde mich mal interessieren.
Eine solche Vielzahl von Änderungen hätte bei einer Direktvorlage bei den Landessportwarten doch wohl keine Chance zur Ratifizierung gehabt ohne das Einwände erfolgt wären.
__________________
Wenn man sich selber nicht schlau macht wird mans nimmer.

Geändert von Raila (20.12.2007 um 19:19 Uhr).
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  #14  
Alt 20.12.2007, 14:50
DiStefano DiStefano ist offline
Revoluzzer
 
Registriert seit: 12.12.2007
Beiträge: 409
Standard

@bärliner
Hallo Günter, ich finde es super, dass du hier für den DMV so prompt reagierst, so sollte es immer sein. Kompliment!

>Ich bin ja sehr erfreut, dass Du Dich mit diesen Dingen so intensiv auseinandersetzt. Ich hab da nur eine Bitte: Wenn Du alles durch hast, schreibe es bitte in eine normale Email (oder altmodisch auf ein Blatt Papier) und schicke mir das Ganze dann zu. So ist es dann wesentlich einfacher, die Dinge zu prüfen und in den zuständigen Gremien zu besprechen.

Mach ich, wenn ich anschließend noch genügend Zeit frei habe!

>Was mögliche Änderungen an den int. Spielregeln angeht, so wäre das Procedere wie folgt:

Da ich kein Funktionär mehr bin und auch keiner mehr sein will, interessiert mich das Entscheidungsprocedere nicht. Wenn der DMV meint, dass an meinen kritischen Anregungen was dran ist, wird er schon ein Entscheidungsprocedere finden, da bin ich mir ganz sicher.
Und wenn er das nicht meint, dann störts mich auch nicht weiter, so ernst nehme ich das Minigolfen nicht.

>Nun noch konkret: Was das "Damen oder Herren" (bei der AK) angeht, so hast Du nicht ganz unrecht. Das Wort "bzw." wäre hier wohl besser, es ist aber in dieser Weise gemeint.

Nur schade, dass in Rechtsstreitfällen nie das zählt, was der Regelsetzer gemeint hat, sondern wie es wörtlich dasteht.

>Die besonderen Strafen (also die Mindeststrafen für bestimmte Vergehen) sind im Wesentlichen 1:1 aus dem alten Strafenkatalog übernommen worden. Ist interessant, dass es bisher keinen gestört hat

Wird es vermieden, dass vor der Neueinführung von Regeln eine breite öffentliche Diskussion erfolgt, ist die Wahrscheinlichkeit nur sehr gering, dass Störendes rechtzeitig erkannt wird.

Freundliche Grüße
Stephan
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  #15  
Alt 20.12.2007, 15:02
DiStefano DiStefano ist offline
Revoluzzer
 
Registriert seit: 12.12.2007
Beiträge: 409
Standard Nachschlag - Was die Spieler ab jetzt dürfen

Durch die Neuordnung der Spielregeln S11 dürfen Spieler jetzt einiges, das ihnen vorher verwehrt war. Nehmen wir zum Beispiel mal das Mitführen von Kühlausrüstung. Das Mitführen von Wärmekoffern war ja nach alter Regelung schon erlaubt, nun also auch noch die Kühlausrüstung. Fraglos ein logisch nachvollziehbarer Schritt, der den Materialherstellern sicherlich neue Marktchancen erschließt. Ein Beitrag unseres Sportes zum zarten Wirtschaftsaufschwung sozusagen.

Nicht ganz so logisch nachvollziehbar, zum Teil sogar sportwidrig ist der gewollte oder vielleicht auch ungewollte Wegfall anderer Verbote. Ein ganz großes Problem stellt das Handy dar, dessen Benutzung auf der Anlage nach alter Regelung explizit sanktioniert war. Dieser Passus wurde in die Neufassung des S11 nicht mitübernommen, mit dem Ergebnis, dass die Spielregeln jetzt keine Handhabe mehr zur Unterbindung des Handygeklingels auf der Anlage bieten. Man findet unter Punkt 13.1 nur noch den Passus: "Die Benutzung oder das Mitführen von Hilfsmitteln (z. B. Zieleinrichtungen, Wasserwaagen oder Funkausrüstungen) ist für alle auf der Turnieranlage befindlichen Personen während des Turnieres verboten.", und NICHTS WEITER. Man müsste nun begriffstechnisch das Handy dem Oberbegriff "Funkausrüstung" zuordnen, um Geklingel untersagen zu können. Dies birgt zwei Probleme. Einerseits: Ist das Geklingel eines in der Balltasche liegenden Handys "Benutzung" im Sinne 13.1? Wohl kaum, denn Benutzung setzt eigene Aktion des Handyverwenders voraus. "Benutzung" wäre erst gegeben, wenn der Aktive das Gespräch tatsächlich annähme. Andererseits: Wäre das Handy "Funkausrüstung" i. S. 13.1, dann wäre ja bereits das MITFÜHREN untersagt. Man dürfte es also auch nicht im stumm- oder ausgeschalteten Zustand auf die Anlage verbringen, analog des Mitführens von Alkohol.

Weitere jetzt erlaubte Verhaltensweisen sind:
- einen Ball aus Metall, Stein o. ä. kraftvoll durch einen Salto zu schlagen (vgl. Punkt 4.1), mitsamt den zu erwartenden Lärmbelästigungen, und was schwerer wiegt, mitsamt den zu erwartenden technischen Schäden am Hindernis und der Endkreisbande. Hier sind bereits Konflikte mit Platzbesitzern vorprogrammiert, die möglicherweise auf ihr Hausrecht pochen und das Spielen solcher Bälle für ihren Platz untersagen könnten, und die eventuell dem Verband am Ende eines Meisterschaftsturniers im Wege des Schadensersatzausgleichs die Rechnung für die Sanierung bestimmter in Mitleidenschaft gezogener Bahnen präsentieren könnten. Hier wäre ein Beschädigungsverbot als regeltechnischer Zusatz zu Punkt 4.1 mehr als angebracht.
- im Protokoll eingetragene Falschergebnisse noch vier bis fünf Bahnen später zu korrigieren (so wie es schon bisher geschätzt 98 % aller Spieler ungestraft taten), allerdings nur bis die Runde abgezeichnet ist. Punkt 10.6 i. Vb. mit 10.7 legt nur fest, dass die Korrektur falscher Eintragungen "grundsätzlich" vor dem Eintragen des nächsten Ergebnisses möglich sei, im Gegensatz zur bisherigen Regelung, die dies absolut zwingend vorschrieb. Im Konfliktfall lässt sich jetzt dann sicher stets eine Ausrede finden.
- während des Turnieres straflos Markierungen anbringen, sofern diese veränderlich sind (also z. B. mit einem Bleistift einen kleinen Punkt hinmalen und diesen sofort nach dem Bespielen der Bahn wieder wegradieren); das mag den Einen oder Anderen hier erstaunen, denn Punkt 2.15 scheint ein solches Verhalten doch klar zu verbieten: "Es ist nicht erlaubt, irgendwelche Veränderungen an den Bahnen vorzunehmen (z. B. Löcher bohren). Ebenso ist es ... nicht erlaubt, vor oder während eines Turnieres irgendwelche Markierungen mit Schreibgeräten, Schlägern oder anderen Objekten auf oder neben den Bahnen anzubringen." Geht man jedoch weiter zu Punkt 18, 6g), erlebt man eine Überraschung: zu bestrafen (mit V + 2) ist nur, wenn der Spieler "Veränderungen oder unveränderliche Markierungen" angebracht hat! Das Adjektiv schließt m. a. W. VERÄNDERLICHE Markierungen von der Bestrafung aus. Der Sinn dieser Einschränkung liegt für mich völlig im Dunkeln - das Wort "unveränderliche" müsste rausgestrichen werden, nur so ist die Konsistenz von Verbotenem ("irgendwelche") und zu Bestrafendem ("unveränderliche") sichergestellt. Dass ein Schiedsrichter das Anbringen veränderlicher Markierungen nur durch ein mahnendes: "Du Böser, das ist aber verboten, was du da gemacht hast!" ahnden soll, kann sicher nicht das Ziel sein.

(das war noch längst nicht alles, ich hab da noch mehr im Sack)

Geändert von DiStefano (20.12.2007 um 19:35 Uhr).
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  #16  
Alt 20.12.2007, 15:41
DiStefano DiStefano ist offline
Revoluzzer
 
Registriert seit: 12.12.2007
Beiträge: 409
Standard

Zitat:
Zitat von Piependeckel Beitrag anzeigen
Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass es Golfer gibt, die sowas absichtlich tun. Klar stört man den ein oder anderen ( unkonzentrierten Spieler ) vielleicht mal, aber ABSICHTLICH???
.

Du hast noch nicht wirklich Bundesliga gespielt, kann man das so sagen?
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  #17  
Alt 20.12.2007, 16:47
Benutzerbild von Raila
Raila Raila ist offline
Goldfinger
 
Registriert seit: 30.11.2006
Ort: im Rheinland
Beiträge: 5.977
Standard

@diStefano: wenn ich das alles lese, geben wir am besten unsere alten Lizenzen zurück und machen einen neuen Schiedsrichter oder Oberschiedsrichterschein, wenn sich so viel ändert.
Vieles was wir gelernt haben ist demnächst nutzlos .Vieleicht schickt uns der DMV auch , natürlich auf Verbandskosten, ein neues Regelwerk zu.
Oder noch besser, die Sportwartevollversammlung stimmt einfach nicht zu. ach ich vergaß eine zustimmung ist ja gar nicht mehr nötig und vor dem Sankt Nimmerleinstag kanns nicht geändert werden.

Und den Satz unterschreib ich Dir DI Stefano
Wird es vermieden, dass vor der Neueinführung von Regeln eine breite öffentliche Diskussion erfolgt, ist die Wahrscheinlichkeit nur sehr gering, dass Störendes rechtzeitig erkannt wird.
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Wenn man sich selber nicht schlau macht wird mans nimmer.

Geändert von Raila (20.12.2007 um 19:22 Uhr).
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  #18  
Alt 20.12.2007, 19:00
DiStefano DiStefano ist offline
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Registriert seit: 12.12.2007
Beiträge: 409
Standard Was dürfen ab jetzt die Spieler nicht mehr?

Aufgrund der neuen Regeln dürfen die Spieler jetzt einiges mehr, das hatte ich bereits aufgezeigt. Aber sie dürfen jetzt auch einiges nicht mehr, was sie bisher durften.

- zum Beispiel am Mittelhügel, sofern der Ball wieder nach ganz hinten gerollt ist, wieder vom altbekannten und eintrainierten Punkt abschlagen. Nein, der Ball muss ab jetzt abgelegt werden, und zwar meistens auf die rote Linie, die es ab sofort gibt. Was man mit denjenigen Bahnen macht, die am Abschlagsfeld eine geschlossene Bande aufweisen oder die in die Grasnarbe eingelassen sind, sodass der zurückkommende Ball an der Grasnarbe abprallt und wieder nach vorne rollt (jawohl, auch solche Eternitanlagen gibt es!), entzieht sich bisher der Kenntnis - eine verlässliche Aussage einer zuständigen Stelle dazu war bisher nicht zu bekommen. Sicher ist jedoch, dass die Ablegeregelung an einer Bahn nicht davon abhängen kann, ob sie mit oder ohne Bande am Abschlagsfeld ausgeführt ist. Stattdessen sollte Vorschrift werden, was meiner Meinung nach schon längst Vorschrift sein sollte: dass nämlich eine Bande hinter einem Abschlagsfeld nichts zu suchen hat und notfalls abgeflext gehört.

- einen Ball spielen, der bei 25 Grad nach 1 m Fall über 85 cm hoch springt. Da bin ich schon mal gespannt, wie man das an Spieltagen im März (in diesem Jahr z. B. der JLP in Trappenkamp) mit den zu erwartenden 5 bis 8 Grad und Schneeregen kontrollieren will.

- seinem Mitspieler Schatten geben, um beispielsweise das Flimmern der Schatten von Blättern, Ästen usw. auf der Bahn zu unterdrücken. Das widerspricht nämlich leider ab sofort der Regelung in 8.5: "Sofern möglich, haben sie [d. h. andere Personen] einen Abstand von mindestens 1 m einzuhalten" und steht obendrein in Konflikt mit der Regelung in 8.7: "Die Verwendung von ... Gegenständen als Zielhilfe ist strikt verboten, ebenso jede Art von Zielhilfe durch Betreuer oder andere Personen, sobald der Spieler Schlagstellung einnimmt." Ich habe das Gefühl, denjenigen, welche diese Regel "verbrochen" haben, war nicht klar, dass das im Sportwettkampf ausgesprochen beliebte und übliche "Schattenmachen" selbstverständlich unter den Passus "JEDE ART VON ZIELHILFE" fällt, da das "Schattenmachen" dem abschlagenden Spieler freilich BEIM ZIELEN HILFT! Sofern ein Untersagen dieser besonders sportlichen und fairen Verhaltensweise tatsächlich nicht gewollt war, ist dies wieder ein Beispiel für das Dilettieren beim Regelsetzen. Ich höre schon die Diskussionen auf einer bei 35 Grad ausgetragenen Meisterschaft, ob nun ein Schatten zur Kühlung oder als Zielhilfe (etwa bei den Filzabschlagsblechen) gegeben wurde. Da muss der Schiedsrichter dann aber ganz genau hinschauen, ob der gegebene Schatten auf dem Körper des Spielers oder auf der unter ihm liegenden Bahn platziert war. Da ist es wirklich ein Segen, dass die Regelreformer in der Eile offenbar versäumt haben, für das Geben von Zielhilfe eine Strafe zu definieren, sodass es dann womöglich bei einem bösen Blick des Schiedsrichters i. Vb. mit Zeigefingerwackeln bleibt.

- seinem Mitspieler die Bahn gegen Wind abschirmen. Auch diese besonders sportliche und faire Verhaltensweise wurde jetzt durch die Regelsetzer verboten (Strafe: V + 2; Punkt 18.6f). Denn Windabschirmung ist ab sofort nur noch stationär zulässig (Punkt 8.16), und auf welchen Anlagen es solche stationären Windabschirmungshilfen nicht gibt (nach allem was man so läuten hört, sollen diese auch noch transparent sein, d. h. aus Plexiglas und damit entsprechend teuer und anfällig gegen "Erblinden"), nun, da gibt es dann eben keine Windabschirmung.

(Fortsetzung folgt)

Geändert von DiStefano (20.12.2007 um 19:29 Uhr).
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  #19  
Alt 20.12.2007, 19:31
DiStefano DiStefano ist offline
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Beiträge: 409
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Zitat:
Zitat von Raila Beitrag anzeigen
@diStefano: wenn ich das alles lese, geben wir am besten unsere alten Lizenzen zurück und machen einen neuen Schiedsrichter oder Oberschiedsrichterschein, wenn sich so viel ändert. .
Raila, jetzt wart mal ab, was ich über die Neuregelung aus Sicht eines Schiedsrichters schreibe - vielleicht stehst du dann nur noch zum ersten Teil deines Halbsatzes...
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  #20  
Alt 20.12.2007, 19:38
Benutzerbild von Raila
Raila Raila ist offline
Goldfinger
 
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Hoffentlich alles andere wäre nämlich Quatsch mit Soße und purer Aktionismus. OK ich warte.
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