|
|
Forum
|
|
|
|
Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet. |
|
|
13.05.2009, 11:32
|
Auwi-Ehrenmitglied
|
|
Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 1.073
|
|
Zitat:
Zitat von goligolem
Der Platzbesitzer ist zwar berechtigt ein Platzverbot auszusprechen aber am Tuniertag darf der oder die Spieler/in eine halbe Stunde vor Start auf dem Platz.
Die Begründung dafür ist ganz einfach der Platzbesitzer hat dann kein Hausrecht mehr dieses ist auf den Oberschiedsrichter, der den Verband vertritt, übergegangen.
|
Nicht der Oberschiedsrichter hat dann das Hausrecht sondern der TURNIERLEITER hat das Hausrecht.
Ansonsten hast du das genau richtig beschrieben.
|
13.05.2009, 11:43
|
|
Moderator Bälle & Co
|
|
Registriert seit: 22.12.2006
Ort: NRW
Beiträge: 1.725
|
|
ich weiß gar nicht wo das problem liegt.
du hast den platz betreten - außerhalb der öffnungszeiten und somit die anlage genutzt.
die frage wäre doch eher, ob du strafrechtlich belangt werden kannst...
so ein blödsinn - zahl deine trainingsgebühren und sei froh, daß du keinen weiteren ärger bekommst!
__________________
wer nicht will, der hat schon oder soll es lassen
|
13.05.2009, 12:12
|
|
Halbstarker
|
|
Registriert seit: 22.12.2006
Beiträge: 266
|
|
Zitat:
Zitat von goligolem
Der Platzbesitzer ist zwar berechtigt ein Platzverbot auszusprechen aber am Tuniertag darf der oder die Spieler/in eine halbe Stunde vor Start auf dem Platz.
Die Begründung dafür ist ganz einfach der Platzbesitzer hat dann kein Hausrecht mehr dieses ist auf den Oberschiedsrichter, der den Verband vertritt, übergegangen.
|
was passiert, wenn platzbesitzer und turnierleiter die selbe person sind? soll ja schon mal vorkommen bei vereinseigenen anlagen.
|
13.05.2009, 12:16
|
|
Graf Zahl
|
|
Registriert seit: 05.12.2006
Ort: bei Berlin
Beiträge: 8.819
|
|
Zitat:
Zitat von junior
ich weiß gar nicht wo das problem liegt.
du hast den platz betreten - außerhalb der öffnungszeiten und somit die anlage genutzt.
die frage wäre doch eher, ob du strafrechtlich belangt werden kannst...
so ein blödsinn - zahl deine trainingsgebühren und sei froh, daß du keinen weiteren ärger bekommst!
|
Kommt drauf an, ob es für das Außer-der-Öffnungszeiten-Betreten eine entsprechende (stillschweigende?) Absprache gab
|
13.05.2009, 13:05
|
|
Nostalgie-Golfer
|
|
Registriert seit: 29.11.2006
Beiträge: 4.716
|
|
Diese Frage verschlägt mir doch glatt die Sprache, was selten vorkommt.
Was denken manche Minigolfer nur, was oder wer sie sind ?
__________________
wohne im ältesten Weinort Deutschlands
|
13.05.2009, 13:29
|
|
Aufreißertyp
|
|
Registriert seit: 26.12.2006
Ort: Winnenden
Beiträge: 1.211
|
|
Die Anlage ohne ausdrückliche Einwilligung des Inhabers zu betreten und, ohne die üblichen Gebühren zahlen zu wollen, zu trainieren - mit der Begründung, es sei ja noch keine offizielle Öffnungszeit - da ist außer über Hausfriedensbruch auch über den Tatbestand der Leistungserschleichung nachzudenken.
An sich eine Bagatelle, aber in der Bewertung dieser Anfrage denke ich so wie allesroger.
|
13.05.2009, 13:31
|
|
Moderator Bälle & Co
|
|
Registriert seit: 22.12.2006
Ort: NRW
Beiträge: 1.725
|
|
Zitat:
Zitat von Lenny
Kommt drauf an, ob es für das Außer-der-Öffnungszeiten-Betreten eine entsprechende (stillschweigende?) Absprache gab
|
selbst wenn es eine absprache - welcher art auch immer - gibt, daß der platz betreten werden darf, dann gibt dies keinem das recht seine trainingsgebühren nicht zu zahlen oder gar aufmüpfig zu werden.
wir sollten alle froh sein, daß es noch ausreichend (?) plätze gibt wie wir gerne gesehen oder gar auch nur geduldet sind... - unglaublich!
__________________
wer nicht will, der hat schon oder soll es lassen
|
13.05.2009, 20:02
|
|
Systemkritiker
|
|
Registriert seit: 08.01.2007
Ort: 17373 Ueckermünde M-V
Beiträge: 816
|
|
Platzrecht
[quote=Rainman;120751]
wenn der platzbesitzer von seinem hausrecht gebrauch macht, macht dieser spieler keinen schlag mehr vor dem turnier auf der anlage und wenn er pech hat auch nicht während des tuniers QUOTE]
Die Platznutzung zwischen Inhaber und Nutzer, z.B. Verein ist doch sicher geregelt.
Steht in dem Vertrag z.B. wörtlich, dass personenbezogene Platzverbote generell, also auch bei Turnieren usw. gelten, sieht es schlecht für denjenigen aus!
H. Weber
|
13.05.2009, 20:04
|
|
Systemkritiker
|
|
Registriert seit: 08.01.2007
Ort: 17373 Ueckermünde M-V
Beiträge: 816
|
|
Platzrecht
[quote=goligolem;120770]Der Platzbesitzer ist zwar berechtigt ein Platzverbot auszusprechen aber am Tuniertag darf der oder die Spieler/in eine halbe Stunde vor Start auf dem Platz.
QUOTE]
Falls nichts anderes im Pacht- / Überlassungs- bzw. Nutzungsvertrag steht!
|
13.05.2009, 20:07
|
|
Systemkritiker
|
|
Registriert seit: 08.01.2007
Ort: 17373 Ueckermünde M-V
Beiträge: 816
|
|
Platzrecht
[quote=BerndF;120798]Nicht der Oberschiedsrichter hat dann das Hausrecht sondern der TURNIERLEITER hat das Hausrecht.QUOTE]
Und für alle zum 3.
Falls der Platzbesitzer im Vertrag nicht Vorsorge getroffen hat, z.B. aus schlechten Erfahrungen...
Aber wie mehrfach betont, wenn alle nett zueinander sind kann eigentlich nichts schief gehen
|
Themen-Optionen |
|
Ansicht |
Linear-Darstellung
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 13:27 Uhr.
|