Schätzelein, lies einfach mal das zitierte Urteil genau!
"Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung in einer Sonderkonstellation."
...und was die rechtliche Einschätzung eines Anwalts angeht, gilt noch immer "vor Gericht zählt!"
Ich würde Dir ausserdem raten, die Forumsregeln zu beachten, da Walter ansonsten -ohne große rechtlichen Probleme- von seinem Hausrecht Gebrauch machen kann.
Bei dem, was Du hier abziehst, scheinst Du wirklich -imho- ein ganz schön kleines Licht zu sein...
So und das soll die letzte Fütterung sein