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Aber zwei Absätze weiter heißt es:
"Stichtag für den Beginn der Sperre ist der Tag des Antrages auf Freigabe (Freigabedatum) beim bisherigen Verein bzw. bei Kündigung der Mitgliedschaft ohne besonderen Freigabeantrag der Tag, der auf den letzten Tag der Mitgliedschaft folgt."
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a) Freigabe nur für AKTIVE nötig ?? oder auch für passive Vereinsmitglieder?
b) Freigabedatum - Stichtag Antrag auf Freigabe - wenn der Nachweis wegen eigener"Schlamperei" fehlen sollte, ist der Tag der Ummeldung aktiv zu passiv rechtskräftig anwendbar? Braucht einn Spieler der die aktive Mitgliedschaft kündigt also die s.g. Freigabe???