Forum

Newsletter

Bitte melden Sie sich bei unserem Newsletter an.
Email:
anmelden
abmelden
 

Artikelsuche

Geben Sie einen Suchbegriff ein



ebiz-consult - Die PHP Profis

Zurück   Minigolf-Welt > Minigolf-Forum (seit 1996) > Bahnengolf-Forum > Kleine Regelkunde

Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #21  
Alt 10.08.2007, 18:40
Benutzerbild von goligolem
goligolem goligolem ist offline
Freak
 
Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
Standard

Zitat:
Zitat von ellen suhrbier Beitrag anzeigen
Also bleibt als Tipp an alle, die außerhalb der sperrefreien Zeit den Verein wechseln:

Der neue Verein soll den Spielerpaß erst drei Monate nach der Freigabe durch den alten Verein (zu erwartende Sperrzeit) beantragen, damit wenigstens die WC-Turniere besucht werden können.
Bärliner korrigiere mich aber ich habe das immer so verstanden das du immer eine Sperre bekommst wenn du außerhalb der Wechselfrist den Stammverein wechselst.
Frage :
Spieler A war bis zum 31.03.07 aktiv kündigte fristgerecht bei seinem alten Verein diese erteilt ihm auch die Freigabe, am 01.08.07 möchte er dann doch wieder für einen anderen Verein aktiv werden bekommt er jetzt noch eine 3 monatige Sperre ? Ja oder nein.
Mit Zitat antworten
  #22  
Alt 10.08.2007, 19:15
ellen suhrbier ellen suhrbier ist offline
Nasenbohrer
 
Registriert seit: 22.12.2006
Beiträge: 57
Standard

Zitat:
Zitat von goligolem Beitrag anzeigen
Bärliner korrigiere mich aber ich habe das immer so verstanden das du immer eine Sperre bekommst wenn du außerhalb der Wechselfrist den Stammverein wechselst.
Frage :
Spieler A war bis zum 31.03.07 aktiv kündigte fristgerecht bei seinem alten Verein diese erteilt ihm auch die Freigabe, am 01.08.07 möchte er dann doch wieder für einen anderen Verein aktiv werden bekommt er jetzt noch eine 3 monatige Sperre ? Ja oder nein.
In der Sportordnung des DMV steht zwar:
"Wechselt ein Spieler seinen Stammverein, ist er für 3 Monate für alle Turniere gesperrt."


Aber zwei Absätze weiter heißt es:
"Stichtag für den Beginn der Sperre ist der Tag des Antrages auf Freigabe (Freigabedatum) beim bisherigen Verein bzw. bei Kündigung der Mitgliedschaft ohne besonderen Freigabeantrag der Tag, der auf den letzten Tag der Mitgliedschaft folgt."
Ich weiß nicht, ob der bärliner Sportwart Dich korrigieren wird, aber diese Formulierungen sind
Mit Zitat antworten
  #23  
Alt 10.08.2007, 20:55
Benutzerbild von awhw
awhw awhw ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 08.01.2007
Ort: 17373 Ueckermünde M-V
Beiträge: 816
Standard Nächste Fragen "Freigabe & Freigabedatum"

++++++++++++
Aber zwei Absätze weiter heißt es:
"Stichtag für den Beginn der Sperre ist der Tag des Antrages auf Freigabe (Freigabedatum) beim bisherigen Verein bzw. bei Kündigung der Mitgliedschaft ohne besonderen Freigabeantrag der Tag, der auf den letzten Tag der Mitgliedschaft folgt."
+++++++++++++

a) Freigabe nur für AKTIVE nötig ?? oder auch für passive Vereinsmitglieder?
b) Freigabedatum - Stichtag Antrag auf Freigabe - wenn der Nachweis wegen eigener"Schlamperei" fehlen sollte, ist der Tag der Ummeldung aktiv zu passiv rechtskräftig anwendbar? Braucht einn Spieler der die aktive Mitgliedschaft kündigt also die s.g. Freigabe???
__________________
minigolf-stettiner-haff@gmx.de
Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

vB Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Gehe zu

 


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 07:41 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.6.3 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.

mein-auwi.de (c) 2021 IMPRESSUM     Design & Entwicklung von ebiz-consult.de powered by Marktplatzsoftware